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Autor: Marc Günther

ESRS Update

Vor wenigen Tagen wurde der neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutsches Recht veröffentlicht. Der erste Versuch war im letzten Jahr gescheitert, was für viele Unternehmen große Unsicherheit bedeutet hat.

Zusammen mit Omnibus I und II werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit die folgenden Änderungen herauskristallisieren:

1. Die Berichtspflicht wird zeitlich verschoben („Second and third wave“)

2. Eine deutliche Reduzierung der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte

3. Reduktion der Komplexität der doppelten Wesentlichkeitsanalyse

4. Kann-Themen sollen komplett entfallen

5. Verminderung von potenziellen Doppelungen in der Berichterstattung

Auch wenn immer noch große Unsicherheit besteht und auch wenn es immer noch keine finalen Vorgaben gibt: Unternehmen sollten die Zeit nutzen, bereits jetzt Prozesse und Datenstrukturen für die kommenden Anforderungen effizient aufzubauen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kommen – das ist das einzige, das sicher ist!

Geschafft! Zertifikat der Leuphana

Während noch fleißig über mögliche Änderungen bei der Berichterstattung debattiert wird, sind wir mittlerweile noch besser aufgestellt: Mit dem absolvierten Zertifikatsstudium „Sustainability Reporting & Accounting“ haben wir unser Wissen und unsere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgebaut!

ESRS, CSRD und Omnibus – wo geht die Reise hin?

In verschiedenen Positionspapieren kursieren mittlerweile verschiedene Vorschläge, wie die zwischenzeitlich ausgesetzte Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgesetzt werden kann. Es könnte sein, dass vergleichsweise kleine Unternehmen (bis 250 oder sogar bis 500 Mitarbeiter) komplett aus der Pflicht zur Berichterstattung herausfallen. Für Unternehmen mit 500 – 1.000 Mitarbeiter könnte es eine Verpflichtung in verminderten Umfang geben. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter soll die ursprüngliche Verpflichtung wieder aufleben – allerdings ebenfalls mit überarbeitetem Kriterienkatalog (CSRD / ESRS). Wo sich der Schwellenwert für den Umsatz bzw. die Bilanzsumme einpendeln wird, steht ebenfalls noch in den Sternen. Teilweise ist von bis zu 450 Mio € die Rede. Das wären dann wirklich nur mehr die ganz großen Unternehmen, die der vollständigen Berichtspflicht unterliegen würden.

Es bleibt spannend – und für viele Unternehmen leider auch immer noch mit großen Unsicherheiten behaftet!