Skip to main content
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Rufen Sie uns an...
+49 (9481) 79 79 02-0
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de

Autor: Marc Günther

Chat GPT: Einsatz in Unternehmen

Unaufhaltsam zieht KI in den verschiedensten Bereichen in unsere Unternehmen ein. Einige Firmen haben sich bereits mit dem Thema befasst; andere stehen noch völlig unbedarft vor der Herausforderung.

Warum sollten Sie sich jetzt Gedanken machen? Warum sollten Sie jetzt handeln und was ist überhaupt zu tun?

Im ersten Schritt sollten die Risiken wie auch Chancen dieser neuen Technologie bewertet werden. Am Ende der Bewertung steht die unternehmerische Entscheidung, ob, wie und inwieweit KI / Chat GPT Eingang in den Alltag finden kann und darf. Entsprechend der Entscheidung müssen ggf. technische Maßnahmen getroffen werden, so dass die Mitarbeiter sich in einem definierten Rahmen bewegen können.

Und zuletzt: Es sollte unbedingt eine Leitlinie zum Umgang mit Chat GPT erarbeitet werden; ggf. sollten die Mitarbeiter geschult werden. Wo darf Chat GPT zum Einsatz kommen? Wo nicht? Welche Daten dürfen an Chat GPT gefüttert werden? Wie dürfen die Ergebnisse verwendet werden?

Diese Leitlinie sollte für alle Mitarbeiter verbindlich vorgegeben werden und Teil der regelmäßigen Unterweisungen werden.

ESG – Anforderungen von Kunden?

Auf Grund der weitreichenden Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung, Informationen über deren Nachhaltigkeitsleistung offenlegen zu müssen.

Zudem qualifizieren Kunden immer häufiger ihre Lieferanten ebenfalls anhand von ESG Kriterien und benötigen Daten wiederum für deren eigene Berichterstattung. Zuletzt fordern auch Banken diesbezügliche Informationen an, da sich die Höhe der Zinsen für Kredite oder sogar die Kreditentscheidung selbst an der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens richtet.

Neben der Berichterstattung oder aber auch in Vorbereitung auf die Berichterstattung kann ein ESG Audit helfen, den Status des Unternehmens zu bestimmen und ggf. eine externe Bestätigung z.B. durch eine Zertifizierungsstelle zu erlangen.

Hierbei werden Themenpunkte der drei Säulen bewertet:

E = Environment

S = Social

G = Governance

Wir unterstützen Sie im Aufbau eines ESG Managementsystems und bereiten Sie effektiv auf ein ESG Audit vor. Sprechen Sie uns gern an!

Die Uhr tickt!

Warum es jetzt schon höchste Eisenbahn ist, sich auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten!

Es scheint, als wäre noch viel Zeit: Die meisten Unternehmen müssen in 2026 über das Jahr 2025 berichten und bleiben aktuell noch untätig.

Aber Vorsicht – der Schein trügt!

Über welche Datenpunkte überhaupt berichtet werden muss, muss das Unternehmen in einem ersten Schritt überhaupt erst identifizieren (Stichwort: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Aus einer Sammlung von 1.178 möglichen Datenpunkten (nur 256 davon sind freiwillig) müssen relevante Themen erarbeitet werden. Zu diesen Themen müssen dann zu einem großen Teil die zugehörigen Daten bereits in 2025 erhoben werden., bevor in 2026 darüber berichtet werden kann.

Berichtspflichtige Unternehmen sollten daher schnellstmöglich mindestens mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnen, um bestmöglich vorbereitet zu sein.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wesentlichkeitsanalyse oder der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!