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Autor: Marc Günther

Hinweisgeberschutzgesetzt – Teil 2:

Mein kleiner Beitrag von letzter Woche hat viel Staub aufgewirbelt. Vielen Unternehme(r)n war wohl noch gar nicht klar, dass da etwas auf Sie zukommt! Ja, das Gesetzt gilt schon ab 50 Mitarbeiter. Ja, der zugehörige Prozess in das Verfahrensverzeichnis (Stichwort Datenschutz) aufgenommen werden. Und Ja, sollte es einen Betriebsrat geben, so muss dieser vor Einführung gehört werden und ggf. muss auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Es handelt sich insoweit um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme.

Sie haben auch noch (spezielle) Fragen? Wir stehen gern jederzeit zur Verfügung!

Hinweisgebergesetz

Nachdem der Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, wird das Gesetz vermutlich noch im Juni in Kraft treten. Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.

New work – Desksharing

Corona, Lockdown und Homeoffice haben in vielen Unternehmen dazu gehört, dass neue Wege des Arbeitens eingeführt und sich teilweise auch durchgesetzt haben. Neue Arbeitsmodell erfordern regelmäßig auch neue Konzepte wie z.B. das Desksharing.

Vor der Einführung eines solchen Konzeptes sollten ein Projektplan und Regeln aufgestellt werden. Neben der validen Ermittlung von Quoten und der Umsetzung in der Praxis müssen auch die Mitarbeiter über die neuen Regeln und Anforderungen aufgeklärt werden. Dies gilt auch und speziell für gesetzliche Regelungen. Durch die veränderte Arbeitsweise ergeben sich zudem neue Anforderungen an Besprechungsräume oder -ecken, die es zu bedenken gilt. Gleichzeitig bietet die neue gewonnene Flexibilität die Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen und/oder die Bindung zu stärken.

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