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Autor: Marc Günther

Status Quo: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz in Firmen ab 249 Beschäftigten

Trotzdem das Gesetz vor fast einem halben Jahr in Kraft getreten ist, stehen viele Firmen immer noch vor der Frage, was nun zu tun ist. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Antworten auf die drei häufigsten Fragen:

1. Welche Schnittstelle hat das HinSchG mit dem Datenschutz? Durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung von Meldungen ist es unerlässlich, die entsprechenden Prozesse in das Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen, zu bewerten und entsprechende TOM´s festzulegen.

2. Muss eine Meldung anonym erfolgen können? Nein, gem. § 16 Abs. 1 ist es nicht verpflichtend, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen.

3. Wie soll das Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen gestaltet werden? Das HinSchG gibt recht genaue Vorgaben, innerhalb welcher Fristen die Bearbeitung und z.B. die Rückmeldung erfolgen muss. Diese Fristen sollten in die internen Prozesse aufgenommen werden.

Fragen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes? Wir unterstützen Sie gern!

Neuauflage der ISO 9001

Das für die ISO 9001 zuständige Komitee wird voraussichtlich im Dezember 2023 mit der Überarbeitung beginnen. Im Dezember 2025 soll dann die neue Revision veröffentlicht werden.

Wie bereits vorab bekannt geworden war, fokussiert sich die Überarbeitung auf ergänzende Orientierungshilfen zur Umsetzung und die Integration von ESG-Aspekten. Aspekte wie KI und die Klarstellung der Anforderungen an den Umgang mit Chancen und Risiken sollen ebenfalls eine Rolle spielen.

Es ist davon auszugehen, dass – wie in der Vergangenheit auch – ein Übergangszeitraum von 3 Jahren angesetzt wird, um auf die neue Normenrevision umzusteigen.

Der Weg ist frei!

Nachdem ein Einspruch gegen die geplanten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) am 18. Oktober 2023 im Europäischen Parlament gescheitert ist, ist der der Weg für die praktische Umsetzung der Berichtsstandards frei. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich für die Einführung der Standards ausgesprochen und kann nun verabschiedet werden.
Die ESRS werden DIE Richtlinie der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive). Die CSRD gilt ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen in der EU und betreffen EU-weit 50.000 Unternehmen.