Nachhaltigkeits- berichterstattung
Nachhaltigkeits- berichterstattung
Corporate Sustainability Reporting Directive
Nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind ab 2026 geschätzt ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zu erstellen.
Doch auch über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist davon auszugehen und kann bereits beobachtet werden, dass eine große Anzahl an weiteren Unternehmen indirekt berichtspflichtig werden: So werden auch Lieferanten/Zulieferer und Geschäftspartner von Unternehmen, die berichtspflichtig sind, zur Abgabe entsprechender Informationen oder Berichte aufgefordert, da das berichtspflichtige Unternehmen selbst nur berichten kann, wenn es auf die Daten der Zulieferer zugreifen kann. Auch Unternehmen, die ihre Kredite verlängern oder neu beantragen, werden vermehrt aufgefordert, die eigene Nachhaltigkeitsleistung in Form von Berichten darzulegen, um entweder überhaupt kreditfähig zu sein oder aber günstigere Zinsen erhalten zu können.
Der Aufwand zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist nicht zu unterschätzen – insbesondere da bereits die verpflichtend vorgegebenen Inhalte bereits bis zu knapp 1.200 Datenpunkte umfassen können.
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht – unabhängig davon, ob Sie gesetzliche zur Berichterstattung verpflichtet sind oder aus einer anderen Motivation einen Bericht erstellen möchten:
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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Analysis)
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Identifikation der zu berichtenden Datenpunkte gemäß CSRD/ESRS
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Identifikation der erforderlichen Kennzahlen
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Einführung einer Software zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
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Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts u.a. nach CSRD/ESRS, GRI oder DNK
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