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Autor: Marc Günther

ESG-Bericht ohne Verpflichtung?

Unser Unternehmen fällt nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht nach ESRS – müssen wir trotzdem einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Aus verschiedenen Gründen kann ein Nachhaltigkeitsbericht entweder verpflichtend oder sinnvoll sein!

1. Banken fordern immer häufiger bei der Vergabe von Krediten einen ESG-Bericht und/oder legen die Zinshöhe nach ESG-Kriterien fest.

2. Kunden fordern einen ESG-Bericht, um wiederum ihre eigene Berichts- und Sorgfaltspflicht erfüllen zu können.

3. Auf Grund des steigenden Bewusstseins nach mehr Nachhaltigkeit orientieren sich Kunden und (neue) Mitarbeiter immer stärker an der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.

4. Ein Bericht zeigt nach innen wie nach außen das eigene Bewusstsein für ESG Themen.

Jedes Unternehmen sollte sich daher mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen und für sich selbst entscheiden, welche Berichtsform die richtige ist.

Wir unterstützen Sie gern bei der Entscheidung und begleiten Sie auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht! Sprechen Sie uns an!

Nachhaltigkeitsmanagement nach ISO 53001

Die neue Norm soll Ende 2025 veröffentlicht werden und befindet sich aktuell in einem sog. Working Draft, d.h. es wird noch fleißig daran gearbeitet.
Die ISO 53001 wird die erste zertifizierbare Norm sein, die die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in Bezug auf die Mitwirkung an der Erreichung der 17 SDGs* bewertet. Zudem wird sie einen systematischen Ansatz zur Umsetzung im Unternehmen bieten.
Im Ergebnis soll das Managementsystem dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsperformance zu optimieren, Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen und ausgewählte Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
* 17 Sustainable Development Goals = Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung

Bildquelle: Home – United Nations Sustainable Development
The content of this publication has not been approved by the United Nations and does not reflect the views of the United Nations or its officials or Member States.

Sie sind berichtspflichtig nach ESRS?

Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen wird erstmalig in 2026 berichtspflichtig über das Kalenderjahr 2025 und beschäftigt sich bislang nur oberflächlich oder noch gar nicht mit dem Thema. Scheint das erste Quartal 2026 noch weit weg zu sein!

Diese Einstellung kann fatal sein: Die Berichterstattung im ersten Quartal 2026 ist nur möglich, wenn bereits im Vorfeld eine Reihe an Maßnahmen getroffen wurden, um die erforderlichen Daten zu identifizieren und zu sammeln.

Die Erfahrung aus der Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI zeigt, dass bereits vor dem Jahr, über das erstmalig berichtet werden muss (hier: 2025), ein System eingeführt sein muss, um dann im Berichtsjahr die erforderlichen Daten zu erheben. Ebenfalls vor dem Berichtszeitraum muss die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt worden sein, um überhaupt zu erkennen, über welche Inhalte berichtet werden muss.

Sind Sie berichtspflichtig, dann gilt es jetzt zu handeln! Sie benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!