Omnibus-Verordnung: Überblick über die geplanten Erleichterungen
Die Omnibus-Verordnung soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vereinfachen. Sie betrifft insbesondere die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomieverordnung.
Wesentliche Änderungen:
- CSRD: Berichtspflicht nur noch für größere Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitern), Aufschub der Fristen bis 2028, keine sektorspezifischen ESRS-Standards, geringere Prüfanforderungen.
- EU-Taxonomie: Weniger Berichtspflichten für kleinere Unternehmen, Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen.
- CSDDD: Sorgfaltspflichten nur für direkte Geschäftspartner (Tier-1-Lieferanten), Lockerung der Haftung, längere Prüfintervalle, Verschiebung um ein Jahr.
Die Inhalte und der Zeitplan der geplanten Omnibus-Verordnung befinden sich noch in der Entwicklung. Es ist zu beachten, dass es sich bei dem veröffentlichten Entwurf zunächst NUR um einen Gesetzesvorschlag handelt, der vor Inkrafttreten noch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss.
Trotz möglicher Vereinfachungen bleiben zentrale Nachhaltigkeitsanforderungen, wie die CO₂-Bilanzierung, bestehen. Unternehmen sollten sich weiterhin intensiv mit ihren Schwerpunkten der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie frühzeitig die relevanten Daten erheben.
Ein vollständiger Entfall der Anforderungen und Verpflichtungen steht außer Frage. Zudem ändert die Omnibus-Verordnung nichts an der Tatsache, dass neben den gesetzlichen Berichtspflichten auch Kunden und Banken Kennzahlen erheben (müssen) und nach den entsprechenden Daten auch künftig weiterhin fragen werden.