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Autor: Marc Günther

Nachhaltigkeit / ESRD: Wann wird Ihr Unternehmen berichtspflichtig?

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen des Jahresberichts kommt in drei Stufen:

Bericht Q1/2025 (über das Kalenderjahr 2024): börsennotierte, große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme

Bericht Q1/2026 (über das Kalenderjahr 2025): große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme (unabhängig von der Kapitalmarktorientierung)

Bericht Q1/2027 (über das Kalenderjahr 2026): börsennotierte Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und 700.000 € Umsatz oder 350.000 € Bilanzsumme

Laut einer Auswertung von PWC investieren KMUs i.d.R. bis zu 180 Tage zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Insbesondere die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Sammlung der nötigen Daten nimmt hierbei extrem viel Zeit in Anspruch.

Wer künftig unter die Berichtspflicht fällt, sollte daher so bald als möglich mit der Wesentlichkeitsanalyse beginnen und die nötigen Daten sammeln.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und des zugehörigen Konzepts? Sprechen Sie uns an!

Klimawandel als Bestandteil aller Standardnormen

Die ISO hat vor wenigen Wochen die Berücksichtigung des Themas Klimawandel für alle Standardnormen wie z.B. ISO 9001, 14001 oder 27001 als verpflichtend erklärt.

Doch was heißt das? Welchen Ansatz kann ein Unternehmen verfolgen?

Betrachtet werden kann das Thema aus zwei unterschiedlichen Perspektiven: Zum einen können Auswirkungen aus der Umwelt auf das Unternehmen einwirken; zum anderen kann das Unternehmen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Beide Perspektiven sollten berücksichtigt und betrachtet werden.

Welche Punkte könnten hier relevant sein?

Beispiele können eine Abbrüche in der Lieferkette durch Umweltereignisse sein, eingeschränkte, knapper oder teurer werdende Ressourcen, Umweltbelastungen durch Emissionen oder aber auch Einwirkungen auf Mitarbeiter und Menschen im allgemeinen.

All diese Themen sind zu identifizieren, zu bewerten und ggf. auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten.

Bereits seit April muss das Thema in allen Audits standardmäßig geprüft werden. Soweit noch keine oder eine nur unzureichende Betrachtung erfolgt ist, kann dies sogar zu einer Abweichung führen.

Was ist der Unterschied zwischen GRI und ESRS?

Bevor ich zu den Unterschieden zwischen den beiden Standards als Basis der Nachhaltigkeitsberichterstattung komme, vorab eine kurze Definition:

GRI: Global Reporting Directive

ESRS: European Sustainability Reporting Standards

Der bereits seit 1997 existieren die GRI Standards, die eine einheitliche Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit zum Ziel hatten. Die Anwendung dieser Standards war und ist freiwillig.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Berichtspflicht wurden die ESRS erarbeitet, die zwar das gleiche Ziel haben wie GRI, darüber hinaus aber noch weitere Themenfelder integriert haben.

Die Anwendung der ESRS ist verpflichtend; der entsprechende Bericht muss geprüft und veröffentlicht werden.

Wesentlicher Unterschied zwischen der Berichterstattung nach GRI und nach ESRS ist der Fokus nicht nur auf die Berichterstattung der vergangenen Daten sondern auch auf den künftigen Ausblick und die Strategien und Maßnahmen des Unternehmens.

Fazit: Wer sich neu mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen möchte oder muss, tut gut daran, sich von Beginn an an den ESRS zu orientieren!