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Autor: Marc Günther

Was ist ein Sozialaudit?

Wenn auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stark modifiziert wurde und insbesondere die Berichtspflicht entfallen ist, bleiben die Sorgfaltspflichten für Unternehmen bestehen.

Doch wie kann die Umsetzung internationaler Standards oder auch unternehmenseigener Standards innerhalb der Lieferkette geprüft werden? Sozialaudits stellen hier eine gute Möglichkeit darf, die Bedingungen bei Lieferanten vor Ort zu verifizieren. Dabei können als Basis sowohl anerkannte Standards wie z.B. RSCI, SMETA und SA8000 oder aber auch eigens entwickelte Standards, die international anerkannte Richtlinien (z.B. ETI oder ILO) berücksichtigen, zu Grunde gelegt werden.

Wichtig ist hierbei die sorgfältige Durchführung vor Ort. Es empfiehlt sich daher entweder die Beauftragung von speziell ausgebildeten Sozialauditoren oder aber auch die Ausbildung interner Auditoren.

Wir unterstützen Sie professionell bei der Durchführung von Sozialaudits im In- und Ausland und bieten auch Schulungen für Ihre internen Auditoren an – wir finden für Sie die passende Lösung!

Letzter Teil unserer Serie: Änderungen der ISO 9001

Die gute Nachricht – Das Kapitel 10 wird, sofern die finale Version dem Entwurf entspricht, keine wirklichen inhaltlichen Änderungen bringen. Eine kleiner Umstrukturierung, kleiner Änderungen der Begrifflichkeiten und einen neue Überschrift – das war es dann auch schon!

Im Große und Ganzen lässt sich damit feststellen, dass die Änderungen marginal sein werden. Organisationen, die bereits heute einen guten Erfüllungsgrad der Norm haben, werden marginale Änderungen umsetzen, jedoch keinen großen Arbeitsaufwand zu erwarten haben!

Teil 6 – Neuerungen der ISO 9001

Das Kapitel 9 widmet sich der Bewertung der Leistung der Organisation. Der Entwurf für die neue Fassung der ISO 9001 weist nur marginale Änderungen für dieses Kapitel auf.

Verändert wurden lediglich zwei Aspekte des erforderlichen Inputs für das Management Review:

Zum einen wird ein Input neu hinzugefügt, nämlich „Veränderungen in den Erfordernissen und Erwartungen interessierter Parteien, die das Qualitätsmanagementsystem betreffen“. Da Rückmeldungen interessierter Parteien aber bereits heute schon in die Bewertung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems einfließen müssen, wird sich die eher marginale Änderung unwesentlich auf künftige Management Reviews auswirken. Dies gilt natürlich immer unter der Voraussetzung, dass ein Management Review bereits heute den Normanforderungen voll entspricht!

Eben diese angesprochenen Informationen über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems, die bereits heute Bestandteil sind, werden künftig als verpflichtender Input gestrichen. Die Leistung des Qualitätsmanagementsystem jedoch bleibt weiterhin verpflichtender Input.

Es ist demnach auch für das Kapitel 9 davon auszugehen, dass ich die Änderungen nicht wesentlich auswirken werden und mehr eine kosmetische Korrektur darstellen.