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Autor: Marc Günther

Mehr Zeit für die ESRS-Erstanwendung: EU-Kommission verlängert Übergangsregelungen

Am 11. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen bei der Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemacht. Mit einem neuen delegierten Rechtsakt wurden die bestehenden Übergangsregelungen deutlich ausgeweitet.

Was ist neu?

👉 Die Übergangsfristen zur Auslassung bestimmter Angabepflichten (z. B. ESRS E4, S2, S3, S4) gelten nun nicht mehr nur für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden, sondern für alle Unternehmen der „Welle 1“ der CSRD-Anwendung.
👉 Statt wie bisher nur für ein Jahr gelten die Erleichterungen nun für die ersten drei Berichtsjahre.
👉 Auch kleinere Unternehmen erhalten mehr Zeit: Die Fristen für Scope 3-Daten und weitere Berichtspflichten wurden ebenfalls auf drei Jahre verlängert.

Hintergrund:
Diese Änderungen sind Teil des sogenannten Omnibuspaket I und der laufenden EU-Initiativen zur Weiterentwicklung der CSRD-Umsetzung. Ziel ist es, den Einstieg in die komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler zu gestalten – ohne das langfristige Ambitionsniveau zu gefährden.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Jetzt heißt es: Die verlängerten Fristen strategisch nutzen, um Prozesse, Datenmanagement und Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung strukturiert aufzubauen.

ESRS Update

Vor wenigen Tagen wurde der neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutsches Recht veröffentlicht. Der erste Versuch war im letzten Jahr gescheitert, was für viele Unternehmen große Unsicherheit bedeutet hat.

Zusammen mit Omnibus I und II werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit die folgenden Änderungen herauskristallisieren:

1. Die Berichtspflicht wird zeitlich verschoben („Second and third wave“)

2. Eine deutliche Reduzierung der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte

3. Reduktion der Komplexität der doppelten Wesentlichkeitsanalyse

4. Kann-Themen sollen komplett entfallen

5. Verminderung von potenziellen Doppelungen in der Berichterstattung

Auch wenn immer noch große Unsicherheit besteht und auch wenn es immer noch keine finalen Vorgaben gibt: Unternehmen sollten die Zeit nutzen, bereits jetzt Prozesse und Datenstrukturen für die kommenden Anforderungen effizient aufzubauen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kommen – das ist das einzige, das sicher ist!