Skip to main content
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Rufen Sie uns an...
+49 (9481) 79 79 02-0
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de

Autor: Marc Günther

Hinweisgebergesetz – seit 02. Juli in Kraft getreten

Seit 02. Juli 2023 in Kraft getreten: Umsetzung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeiter bis 17. Dezember 2023! Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.

Handbuch und Praxis in Einklang bringen!

Was eigentlich spätestens seit der Revision 2015 der ISO 9001 Eingang auch in den Normtext gefunden hat (oder eben gerade nicht mehr in der Norm explizit enthalten ist), findet sich immer noch wieder in Unternehmen! Wer ist QM? der QMB. Wo ist das QMS? Das ist der Ordner dort drüber im Schrank. Häufige Erklärung: Das Handbuch ist so schwer in Einklang mit dem Tagesgeschäft zu bringen! Auf diese Aussage gibt es nur zwei Erklärungen: Sie haben einen – sagen wir mal – nicht ganz so kompetenten Berater mit Standard-Handbuch eingekauft oder der richtige Zugang zu QM fehlt! Das Handbuch, sofern es überhaupt noch eines geben muss (die Norm fordert explizit KEIN Handbuch mehr, auch wenn Ihr Berater oder Auditor andere Erklärungsansätze bietet), ist nichts anderes als die Beschreibung zu Ihrem Unternehmen. Die Bedienungsanleitung für Ihre Mitarbeiter sozusagen! Und da sollte nicht das drin stehen, was ein Berater als Standard definiert hat, sondern idealerweise genau das, was Sie und Ihre Mitarbeiter im Alltag tun. Selbstverständlich muss das im Einklang mit den Anforderungen der Norm stehen. Aber da Qualität ja in unser aller Handeln verankert ist, sollte sich das in den meisten Fällen von allein verstehen!
Sie haben auch noch ein Standardwerk, das nicht zu Ihrem Alltag passt und mit dem Ihre Mitarbeiter nichts anfangen können? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern und schlagen die Brücke zwischen ISO 9001 und Ihrem Unternehmen!

Datenschutz und Datensicherheit: Warnung vor öffentlichen USB Ladeanschlüssen

Schon seit langem warnen Behörden vor der Nutzung von öffentlichen USB Ladeanschlüssen. So praktisch diese auch sind, sie bergen eben auch ein massives Sicherheitsrisiko in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Warum sind diese Helferlein so gefährlich? Der Ladeanschluss versorgt Ihr Tablet oder Smartphone eben nicht nur mit Strom sondern kann auch zum Datentransfer genutzt werden. So kann über den Anschluss Malware verbreitet werden und ggf. auch ein Datenklau von Ihrem Endgerät erfolgen! Meiden Sie öffentliche Anschlüsse in der Bahn, in Hotels, Einkaufszentren oder anderen öffentlichen Plätzen. Nutzen Sie lieber Ihren eigenen Ladestecker, der an eine gewöhnliche Steckdose ohne die Möglichkeit eines unerwünschten Datentransfers angeschlossen werden kann! Und sollten Sie tatsächlich befürchten, dass Ihr Endgerät gehackt oder infiziert wurde, so ist stets zu prüfen, welche Daten sich auf dem Gerät befanden und ob es sich unter Umständen auch um einen Datenschutzvorfall handelt.