ESRS – Auslassungen für kleinere Unternehmen nutzen

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS gibt es im Rahmen der schrittweisen Einführung bestimmte Auslassungen, insbesondere für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen dürfen zu Beginn bestimmte Angaben auslassen oder eine vereinfachte Berichterstattung durchführen. Dies betrifft vor allem kleinere Unternehmen, die noch nicht über die nötigen Ressourcen oder Dateninfrastrukturen verfügen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Die Auslassungen können sowohl in der Tiefe der Berichterstattung als auch in der Anzahl der offenzulegenden ESG-Kennzahlen bestehen. Die schrittweise Einführung bietet den Unternehmen so die Möglichkeit, sich nach und nach an die vollständigen Anforderungen der ESRS anzupassen.
Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass Omnibus 1 und 2 noch Änderungen vorsehen, sollten Unternehmen eine genaue Analyse fahren, welche Daten unter Umständen ausgelassen werden dürfen und diese auch nutzen. Das schafft Raum und Zeit, auf die angekündigten Änderungen der Gesetzgebung zu warten und in der Zwischenzeit sich nicht in Arbeit zu verlieren, die später eventuell nicht nötig ist!