Verschiebung der Berichtspflicht nach ESRS/CSRD

Schneller als gedacht kam sie dann doch – die Entscheidung zur Verschiebung der Berichtspflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und 25 Mio € Bilanzsummer oder 50 Mio € Umsatz. In einem Eilverfahren wurde mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Berichtspflicht auf 2028 zu verschieben. Das erste Berichtsjahr wird somit 2027.
Noch offen sind die weiteren Änderungseingaben aus Omnibus 1 und Omnibus 2. Zudem wird auch Omnibus 3 darüber hinaus Änderungen vorschlagen. Wer also final über was berichten muss, steht nach wie vor nicht final fest. Möglicherweise werden die Schwellenwerte verändert, so dass jetzt noch betroffene Unternehmen nicht mehr berichten müssen. Und möglicherweise werden die Inhalte vereinfacht bzw. gekürzt. Eine Art „VSME+“ steht hier im Raum.
Es bleibt demnach spannend – leider bleibt damit aber auch die Unsicherheit für alle betroffenen Unternehmen!