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Autor: Marc Günther

ESG – Anforderungen von Kunden?

Auf Grund der weitreichenden Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung, Informationen über deren Nachhaltigkeitsleistung offenlegen zu müssen.

Zudem qualifizieren Kunden immer häufiger ihre Lieferanten ebenfalls anhand von ESG Kriterien und benötigen Daten wiederum für deren eigene Berichterstattung. Zuletzt fordern auch Banken diesbezügliche Informationen an, da sich die Höhe der Zinsen für Kredite oder sogar die Kreditentscheidung selbst an der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens richtet.

Neben der Berichterstattung oder aber auch in Vorbereitung auf die Berichterstattung kann ein ESG Audit helfen, den Status des Unternehmens zu bestimmen und ggf. eine externe Bestätigung z.B. durch eine Zertifizierungsstelle zu erlangen.

Hierbei werden Themenpunkte der drei Säulen bewertet:

E = Environment

S = Social

G = Governance

Wir unterstützen Sie im Aufbau eines ESG Managementsystems und bereiten Sie effektiv auf ein ESG Audit vor. Sprechen Sie uns gern an!

Die Uhr tickt!

Warum es jetzt schon höchste Eisenbahn ist, sich auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten!

Es scheint, als wäre noch viel Zeit: Die meisten Unternehmen müssen in 2026 über das Jahr 2025 berichten und bleiben aktuell noch untätig.

Aber Vorsicht – der Schein trügt!

Über welche Datenpunkte überhaupt berichtet werden muss, muss das Unternehmen in einem ersten Schritt überhaupt erst identifizieren (Stichwort: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Aus einer Sammlung von 1.178 möglichen Datenpunkten (nur 256 davon sind freiwillig) müssen relevante Themen erarbeitet werden. Zu diesen Themen müssen dann zu einem großen Teil die zugehörigen Daten bereits in 2025 erhoben werden., bevor in 2026 darüber berichtet werden kann.

Berichtspflichtige Unternehmen sollten daher schnellstmöglich mindestens mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnen, um bestmöglich vorbereitet zu sein.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wesentlichkeitsanalyse oder der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt – LkSG

Seit dem 01.01.2024 müssen Unternehmen, die im Inland mehr als 1.000 Mitarbeitende haben, sich den Anforderungen des LkSG stellen.

Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen seitdem über die gesamte Lieferkette Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der darin enthaltenden Lieferanten gesammelt werden. Insbesondere zu den Themengebieten Menschenrechte und Umwelt muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, auf Basis derer weitere Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden müssen.

Aus dem LkSG ergeben sich des weitere Sorgfaltspflichten, die sich für jedes Unternehmen ergeben und über die im Zweifel Bericht erstattet werden muss.

Die Überwachung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, können Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio € oder 2% vom Jahresumsatz.

Sie haben hierzu Fragen? Wir unterstützen Sie gern!