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Autor: Marc Günther

ESRS Berichterstattung: Vor- und Nachteile einer Software

Viele Unternehmen stehen in den Startlöchern und bereiten sich intensiv auf die bevorstehenden Pflichten im Rahmen der ESRS vor. Oftmals wird jedoch der erste, ausgesprochen wichtige Schritte übersprungen: Die Entscheidung, mit welchen Arbeitsmitteln der Weg bis hin zum ersten Nachhaltigkeitsbericht gegangen werden soll.

Neben der klassischen Dokumentation über Word und Excel gibt es mittlerweile einige Softwarelösungen auf dem Markt, die entweder Einzelbereiche des Prozesses oder den Komplettprozess von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) bis hin zum fertigen Bericht abdecken.

Der Einsatz einer Software soll gut überlegt sein. Auch wenn die Überlegungen bereits die ersten Ergebnisse der DMA vorgreifen, so sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden, welche Themen vermutlich als wesentlich erachtet werden. Wird sich der Bericht im Großen und Ganzen auf Angaben zu E1 (Klima), S (Eigene Belegschaft) und G1 beschränken, so sind die Daten für die beiden letzten Themenbereiche oftmals bereits an anderer Stelle im Unternehmen vorhanden. Eine oftmals kostspielige Software scheint hier nicht so wichtig zu sein.

Auf Grund der Komplexität der DMA empfiehlt sich jedoch in jedem Fall die Anschaffung einer Software – allein schon auf Grund der Identifikation der wesentlichen Themen aus knapp 1.200 möglichen Datenpunkten. Zudem wird die Berichterstattung auf absehbare Zeit jedes Jahr anfallen! Gespeicherte Daten und das Grundgerüst können so auch in den Folgejahren genutzt werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Nicht nur ein Thema für die Großen!

Zugegeben, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind keine leichte Kost und für alle betroffenen Unternehmen eine ernst zu nehmende Herausforderung.

Wie sich bereits jetzt schon zeigt, werden neben den ca. 15.000 unmittelbar nach ESRS berichtspflichten Unternehmen eine noch größere Anzahl an kleinen und mittleren Unternehmen mittelbar ebenfalls berichtspflichtig. Gründe hierfür können z.B. die Anfrage eines berichtspflichtigen Unternehmens nach Nachhaltigkeitsinformationen an seine Lieferanten sein oder auch eine bevorstehende Kreditverhandlung, die das Kreditinstitut von der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens abhängig macht.

Für diese kleinen und mittleren Unternehmen ist ein konformer Report nach ESRS in den meisten Fällen nicht umsetzbar.

Eine gute Alternative kann hierzu der VSME ESRS Standard der EFRAG sein (Voluntary Reporting Standard for small- and medium-sized enterprises), der vor kurzem veröffentlicht wurde.

https://www.efrag.org/en/projects/voluntary-reporting-standard-for-smes-vsme/exposure-draft-consultation

Neben- vs. Hauptabweichung: Unterschiede und Folgen

Eine Nebenabweichung ist ein einzeln auftretender Fehler, der auf keinen systemischen oder systematischen Fehler im Managementsystem hinweist.

Beispiel: Eine vorgegebene Dokumentation wird durchgängig durchgeführt. In einem vereinzelten Fall wurde diese übersehen.

Folge: Nach dem Audit muss die Ursache analysiert und das Ergebnis bewertet werden. Je nach Abweichungen müssen Sofort- und/oder Korrekturmaßnahmen festgelegt werden. Mindestens Analyse und Maßnahmen müssen an den Auditor gemeldet werden. Die Abstellung des Fehlers bzw. die Umsetzung der Maßnahmen wird im folgenden Audit wirksam geprüft.

Eine Hauptabweichung stellt einen systemischen oder systematischen Fehler im Managementsystem dar.

Beispiel: Eine Anforderung der Norm wird nicht erfüllt (wenn beispielsweise kein Managementreview vorliegt).

Folge: Die Hauptabweichung muss behoben werden, bevor das Zertifikat erteilt (Wiederholungsaudit) oder bis die Aufrechterhaltung des Zertifikats (Überwachungsaudit) bestätigt werden kann.

Hinweis: Wird eine Nebenabweichung nicht wirksam abgestellt, so kann im Folgeaudit daraus eine Hauptabweichung werden!