Schneller als gedacht kam sie dann doch – die Entscheidung zur Verschiebung der Berichtspflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und 25 Mio € Bilanzsummer oder 50 Mio € Umsatz. In einem Eilverfahren wurde mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Berichtspflicht auf 2028 zu verschieben. Das erste Berichtsjahr wird somit 2027.
Noch offen sind die weiteren Änderungseingaben aus Omnibus 1 und Omnibus 2. Zudem wird auch Omnibus 3 darüber hinaus Änderungen vorschlagen. Wer also final über was berichten muss, steht nach wie vor nicht final fest. Möglicherweise werden die Schwellenwerte verändert, so dass jetzt noch betroffene Unternehmen nicht mehr berichten müssen. Und möglicherweise werden die Inhalte vereinfacht bzw. gekürzt. Eine Art „VSME+“ steht hier im Raum.
Es bleibt demnach spannend – leider bleibt damit aber auch die Unsicherheit für alle betroffenen Unternehmen!
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS gibt es im Rahmen der schrittweisen Einführung bestimmte Auslassungen, insbesondere für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen dürfen zu Beginn bestimmte Angaben auslassen oder eine vereinfachte Berichterstattung durchführen. Dies betrifft vor allem kleinere Unternehmen, die noch nicht über die nötigen Ressourcen oder Dateninfrastrukturen verfügen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Die Auslassungen können sowohl in der Tiefe der Berichterstattung als auch in der Anzahl der offenzulegenden ESG-Kennzahlen bestehen. Die schrittweise Einführung bietet den Unternehmen so die Möglichkeit, sich nach und nach an die vollständigen Anforderungen der ESRS anzupassen.
Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass Omnibus 1 und 2 noch Änderungen vorsehen, sollten Unternehmen eine genaue Analyse fahren, welche Daten unter Umständen ausgelassen werden dürfen und diese auch nutzen. Das schafft Raum und Zeit, auf die angekündigten Änderungen der Gesetzgebung zu warten und in der Zwischenzeit sich nicht in Arbeit zu verlieren, die später eventuell nicht nötig ist!
Nachdem mittlerweile alle die Kürzel ESRS und CSRD gelernt haben, kommt mit dem „Omnibus“ zu Änderungen an den gesetzlichen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eine neue Abkürzung ins Spiel: Der VSME.
Der Voluntary ESRS Standard for small and medium sized enterprises ist zwar nicht neu, erhält aber in der aktuellen Diskussion mehr Aufmerksamkeit als bisher. Das bislang als freiwilliger Standard für KMUs gedachte Rahmenwerk steht in der Diskussion, da es wesentlich übersichtlicher und anwenderfreundlicher ist als die ESRS und zusätzlich wesentlich weniger Datenpunkte beinhaltet. Als Gegenbeispiel zu den ESRS könnte es als Blaupause für eine vereinfachte und weniger bürokratische Berichterstattung stehen.
Doch was ist der VSME:
– Nachhaltigkeitsberichterstattung: KMU werden dazu ermutigt, Informationen zu ihrer ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Leistung zu teilen, um die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern zu stärken.
– Freiwillige Umsetzung: Der Standard ist (noch) freiwillig, jedoch wird er als best practice für Unternehmen angesehen, die ihre nachhaltige Entwicklung und ihr Engagement für Umwelt, Soziales und Governance (ESG) dokumentieren möchten.
– Anpassung an KMU-Größenordnungen: Im Gegensatz zu großen Unternehmen gibt es für KMU vereinfachte und angepasste Anforderungen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern, ohne dabei die Relevanz und Transparenz der Berichterstattung zu beeinträchtigen.
– Themenfelder: Es werden wesentliche ESG-Themen behandelt, wie z. B. CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitsbedingungen und ethische Geschäftspraktiken.
Der VSME ist ein wichtiger Schritt, um KMU dabei zu unterstützen, nachhaltiger zu wirtschaften und ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit auf eine Weise zu dokumentieren, die mit den EU-Vorgaben harmoniert. Und das ohne die großen Bürokratie-Hürden des ESRS!
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