Zum Hauptinhalt springen
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Nach- haltigkeit
Beratung
& Audit
Training
Rufen Sie uns an...
+49 (170) 73 33 88 8
+49 (151) 14 64 67 94
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de

Autor: Marc Günther

Amendment 1: Klimawandel als Bestandteil der ISO Normen

Seit dem 22.02.2024 stellt die Betrachtung des Klimawandels einen verpflichtenden Bestandteil der gängigen ISO Normen dar (z.B. ISO 9001, 14001, 4500 und weitere).

Im Rahmen dieser Betrachtung muss das Unternehmen den Klimawandel in Bezug auf seinen eigenen Kontext und die Anforderungen der interessierten Parteien bewerten. Hierbei ist zu berücksichtigen, inwieweit das Thema für das jeweilige Unternehmen relevant ist.

Was ist zu tun?

– Identifikation von Themen – intern wie extern, die für das Unternehmen relevant sein könnten.

– Identifikation von geänderten oder neuen Anforderungen der interessierten Parteien

– Identifikation von geänderten oder neuen rechtlichen oder anderen Anforderungen

– Identifikation von Risiken und Chancen

Beispiele könnten Herausforderungen in der Lieferkette durch Wetterereignisse, erhöhte Produktionskosten, neue Anforderungen zur Recyclingfähigkeit eines Produktes oder auch steigende Nachfrage nach bestimmten Produkten sein.

Die Betrachtung ist verpflichtend. Wird sie nicht vorgenommen, kann dies zu einer Abweichung im Rahmen des externen Audits führen!

Das Net-Zero Ziel

Net Zero (Netto-Null) beschreibt einen Zustand, in dem die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen im globalen Gleichgewicht mit den Emissionen stehen, die der Atmosphäre entzogen werden. Der globale Kreislauf wird dadurch wieder ins Gleichgewicht gebracht.

Um Net-Zero zu erreichen, können kompensierende Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere geht es aber um eine massive Reduzierung der THG Emissionen.

Um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen (Begrenzung der Erderwärmung um max. 1,5 Grad), müssen die globalen Emissionen bis 2030 um 45 % gesenkt und bis 2050 Net Zero erreicht werden. Geschwindigkeit ist entscheidend: Bestimmte Auswirkungen auf unser Klima sind irreversibel, z.B. wenn wir sogenannte Kipp-Punkte wie den Kollaps des Amazonas-Regenwalds überschreiten.

Möchten Unternehmen hierbei Vorreiter sein, empfiehlt sich die Teilnahme am Programm von SBTi. Bereits ab der verkündeten Teilnahme kann ein entsprechendes Committment auf der eigenen Website angegeben werden. Gleichzeitig werden sie auf den Websites des SBTi und des UN Global Compact als Unternehmen mit den ehrgeizigsten wissenschaftsbasierten Zielen anerkannt.

Wir unterstützen Unternehmen auf Ihrem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften und/oder bei der Erfüllung gesetzlicher oder kundenseitiger Nachhaltigkeitsanforderungen. Sprechen Sie uns an!

Verpflichtung zur Berichtserstellung nach dem Lieferkettengesetz

Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland verpflichtet, die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einzuhalten. Eine zentrale Anforderung ist die Erstellung eines Berichts über die Einhaltung dieser Pflichten.

Wer ist betroffen?

Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten (ab 2024: 1.000 Beschäftigte) müssen ihre Maßnahmen zur Identifikation und Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverstößen in ihrer Lieferkette dokumentieren.

Der erste Bericht muss bis vier Monate nach Jahresende über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht und für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. auf der Website).

Unternehmen, die ihre Berichtspflicht nicht erfüllen, drohen Bußgelder sowie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.