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Autor: Marc Günther

Sie sind berichtspflichtig nach ESRS?

Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen wird erstmalig in 2026 berichtspflichtig über das Kalenderjahr 2025 und beschäftigt sich bislang nur oberflächlich oder noch gar nicht mit dem Thema. Scheint das erste Quartal 2026 noch weit weg zu sein!

Diese Einstellung kann fatal sein: Die Berichterstattung im ersten Quartal 2026 ist nur möglich, wenn bereits im Vorfeld eine Reihe an Maßnahmen getroffen wurden, um die erforderlichen Daten zu identifizieren und zu sammeln.

Die Erfahrung aus der Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI zeigt, dass bereits vor dem Jahr, über das erstmalig berichtet werden muss (hier: 2025), ein System eingeführt sein muss, um dann im Berichtsjahr die erforderlichen Daten zu erheben. Ebenfalls vor dem Berichtszeitraum muss die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt worden sein, um überhaupt zu erkennen, über welche Inhalte berichtet werden muss.

Sind Sie berichtspflichtig, dann gilt es jetzt zu handeln! Sie benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!

Nachhaltigkeit / ESRD: Wann wird Ihr Unternehmen berichtspflichtig?

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen des Jahresberichts kommt in drei Stufen:

Bericht Q1/2025 (über das Kalenderjahr 2024): börsennotierte, große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme

Bericht Q1/2026 (über das Kalenderjahr 2025): große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme (unabhängig von der Kapitalmarktorientierung)

Bericht Q1/2027 (über das Kalenderjahr 2026): börsennotierte Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und 700.000 € Umsatz oder 350.000 € Bilanzsumme

Laut einer Auswertung von PWC investieren KMUs i.d.R. bis zu 180 Tage zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Insbesondere die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Sammlung der nötigen Daten nimmt hierbei extrem viel Zeit in Anspruch.

Wer künftig unter die Berichtspflicht fällt, sollte daher so bald als möglich mit der Wesentlichkeitsanalyse beginnen und die nötigen Daten sammeln.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und des zugehörigen Konzepts? Sprechen Sie uns an!

Klimawandel als Bestandteil aller Standardnormen

Die ISO hat vor wenigen Wochen die Berücksichtigung des Themas Klimawandel für alle Standardnormen wie z.B. ISO 9001, 14001 oder 27001 als verpflichtend erklärt.

Doch was heißt das? Welchen Ansatz kann ein Unternehmen verfolgen?

Betrachtet werden kann das Thema aus zwei unterschiedlichen Perspektiven: Zum einen können Auswirkungen aus der Umwelt auf das Unternehmen einwirken; zum anderen kann das Unternehmen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Beide Perspektiven sollten berücksichtigt und betrachtet werden.

Welche Punkte könnten hier relevant sein?

Beispiele können eine Abbrüche in der Lieferkette durch Umweltereignisse sein, eingeschränkte, knapper oder teurer werdende Ressourcen, Umweltbelastungen durch Emissionen oder aber auch Einwirkungen auf Mitarbeiter und Menschen im allgemeinen.

All diese Themen sind zu identifizieren, zu bewerten und ggf. auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten.

Bereits seit April muss das Thema in allen Audits standardmäßig geprüft werden. Soweit noch keine oder eine nur unzureichende Betrachtung erfolgt ist, kann dies sogar zu einer Abweichung führen.