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Autor: Marc Günther

Klimawandel als Bestandteil aller Standardnormen

Die ISO hat vor wenigen Wochen die Berücksichtigung des Themas Klimawandel für alle Standardnormen wie z.B. ISO 9001, 14001 oder 27001 als verpflichtend erklärt.

Doch was heißt das? Welchen Ansatz kann ein Unternehmen verfolgen?

Betrachtet werden kann das Thema aus zwei unterschiedlichen Perspektiven: Zum einen können Auswirkungen aus der Umwelt auf das Unternehmen einwirken; zum anderen kann das Unternehmen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Beide Perspektiven sollten berücksichtigt und betrachtet werden.

Welche Punkte könnten hier relevant sein?

Beispiele können eine Abbrüche in der Lieferkette durch Umweltereignisse sein, eingeschränkte, knapper oder teurer werdende Ressourcen, Umweltbelastungen durch Emissionen oder aber auch Einwirkungen auf Mitarbeiter und Menschen im allgemeinen.

All diese Themen sind zu identifizieren, zu bewerten und ggf. auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten.

Bereits seit April muss das Thema in allen Audits standardmäßig geprüft werden. Soweit noch keine oder eine nur unzureichende Betrachtung erfolgt ist, kann dies sogar zu einer Abweichung führen.

Was ist der Unterschied zwischen GRI und ESRS?

Bevor ich zu den Unterschieden zwischen den beiden Standards als Basis der Nachhaltigkeitsberichterstattung komme, vorab eine kurze Definition:

GRI: Global Reporting Directive

ESRS: European Sustainability Reporting Standards

Der bereits seit 1997 existieren die GRI Standards, die eine einheitliche Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit zum Ziel hatten. Die Anwendung dieser Standards war und ist freiwillig.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Berichtspflicht wurden die ESRS erarbeitet, die zwar das gleiche Ziel haben wie GRI, darüber hinaus aber noch weitere Themenfelder integriert haben.

Die Anwendung der ESRS ist verpflichtend; der entsprechende Bericht muss geprüft und veröffentlicht werden.

Wesentlicher Unterschied zwischen der Berichterstattung nach GRI und nach ESRS ist der Fokus nicht nur auf die Berichterstattung der vergangenen Daten sondern auch auf den künftigen Ausblick und die Strategien und Maßnahmen des Unternehmens.

Fazit: Wer sich neu mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen möchte oder muss, tut gut daran, sich von Beginn an an den ESRS zu orientieren!

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette: Was umfasst diese Pflicht?


Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes meint alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und jegliche Schritte, die zur Produktion oder Dienstleistungserbringung nötig sind. Dies umfasst sowohl die eigenen Tätigkeiten wie auch die Tätigkeiten von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern oder Dienstleistern. Auch beispielsweise Transport oder die Zwischenlagerung von Waren muss berücksichtigt werden.

Auf Grund des immensen Umfangs dieser Verpflichtung, sollten sich Unternehmen auf Basis einer Analyse innerhalb der Lieferkette auf wesentliche Risiken konzentrieren. Im Laufe der Zeit sollte das Lieferkettenmanagement dann ausgeweitet werden, um einer möglichen Haftung zu entgehen.

Erhält ein Unternehmen Informationen über Compliance, menschenrechts- oder umweltbezogene Verstöße oder Verdachtsfälle innerhalb der Lieferkette, so ist das Unternehmen verpflichtet, anlassbezogen weitere Untersuchungen einzuleiten und ggf. Maßnahmen abzuleiten.