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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU´s kommt!

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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU´s kommt!

Die Termine stehen fest: Bereits im nächsten Jahr müssen die ersten Organisationen über das Jahr 2024 berichten; im Jahr 2026 dann müssen auch kleinere Organisationen Bericht erstatten.

Doch auf welcher Grundlagen kann die Berichterstattung erfolgen?

Hier gibt es keine allgemein und für alle passende Antwort: Alle berichtspflichtigen Unternehmen müssen sich nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) richten. Die Berichtsinhalte wiederum werden durch verbindliche EU-Anforderungen standardisiert (ESRS – European Sustainability Reporting Standards).

Es ist zu erwarten, dass nicht nur direkt betroffene Unternehmen sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Auch kleinere, nicht direkt unter die Regelung fallende Unternehmen stehen in der Lieferkette von berichtspflichtigen Unternehmen und müssen so Daten zuliefern!