Zum Hauptinhalt springen
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Nach- haltigkeit
Beratung
& Audit
Training
Rufen Sie uns an...
+49 (170) 73 33 88 8
+49 (151) 14 64 67 94
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de

Autor: Marc Günther

Die Uhr tickt!

Warum es jetzt schon höchste Eisenbahn ist, sich auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten!

Es scheint, als wäre noch viel Zeit: Die meisten Unternehmen müssen in 2026 über das Jahr 2025 berichten und bleiben aktuell noch untätig.

Aber Vorsicht – der Schein trügt!

Über welche Datenpunkte überhaupt berichtet werden muss, muss das Unternehmen in einem ersten Schritt überhaupt erst identifizieren (Stichwort: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Aus einer Sammlung von 1.178 möglichen Datenpunkten (nur 256 davon sind freiwillig) müssen relevante Themen erarbeitet werden. Zu diesen Themen müssen dann zu einem großen Teil die zugehörigen Daten bereits in 2025 erhoben werden., bevor in 2026 darüber berichtet werden kann.

Berichtspflichtige Unternehmen sollten daher schnellstmöglich mindestens mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnen, um bestmöglich vorbereitet zu sein.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wesentlichkeitsanalyse oder der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt – LkSG

Seit dem 01.01.2024 müssen Unternehmen, die im Inland mehr als 1.000 Mitarbeitende haben, sich den Anforderungen des LkSG stellen.

Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen seitdem über die gesamte Lieferkette Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der darin enthaltenden Lieferanten gesammelt werden. Insbesondere zu den Themengebieten Menschenrechte und Umwelt muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, auf Basis derer weitere Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden müssen.

Aus dem LkSG ergeben sich des weitere Sorgfaltspflichten, die sich für jedes Unternehmen ergeben und über die im Zweifel Bericht erstattet werden muss.

Die Überwachung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, können Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio € oder 2% vom Jahresumsatz.

Sie haben hierzu Fragen? Wir unterstützen Sie gern!

ESG-Bericht ohne Verpflichtung?

Unser Unternehmen fällt nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht nach ESRS – müssen wir trotzdem einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Aus verschiedenen Gründen kann ein Nachhaltigkeitsbericht entweder verpflichtend oder sinnvoll sein!

1. Banken fordern immer häufiger bei der Vergabe von Krediten einen ESG-Bericht und/oder legen die Zinshöhe nach ESG-Kriterien fest.

2. Kunden fordern einen ESG-Bericht, um wiederum ihre eigene Berichts- und Sorgfaltspflicht erfüllen zu können.

3. Auf Grund des steigenden Bewusstseins nach mehr Nachhaltigkeit orientieren sich Kunden und (neue) Mitarbeiter immer stärker an der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.

4. Ein Bericht zeigt nach innen wie nach außen das eigene Bewusstsein für ESG Themen.

Jedes Unternehmen sollte sich daher mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen und für sich selbst entscheiden, welche Berichtsform die richtige ist.

Wir unterstützen Sie gern bei der Entscheidung und begleiten Sie auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht! Sprechen Sie uns an!