Versäumte Bearbeitung von Nebenabweichungen – Was sind die Folgen?

Was passiert, wenn Nebenabweichungen aus einem externen Audit nicht rechtzeitig – also bis zum nächsten Audit – bearbeitet und nachweislich abgestellt werden?
In einem solchen Fall hat dies ernsthafte Konsequenzen: Eine ursprünglich als Nebenabweichung (Minor Non-Conformity) eingestufte Feststellung wird automatisch zu einer Hauptabweichung (Major Non-Conformity) hochgestuft. Doch damit nicht genug: Zusätzlich ergibt sich daraus eine weitere Hauptabweichung – diesmal bezogen auf Kapitel 10.2 der Norm, das sich mit Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen befasst.
Konkret bedeutet das: Das Unternehmen hat es versäumt, auf eine erkannte Nichtkonformität angemessen zu reagieren. Es wurden keine ausreichenden Maßnahmen zur Behebung, Überwachung oder zur Beseitigung der Ursachen getroffen. Damit wird gegen die Anforderung verstoßen, wirksam mit Nichtkonformitäten umzugehen.
Das Unternehmen steht nun in der Pflicht, nicht nur die ursprüngliche Abweichung zu korrigieren, sondern auch die Gründe für das Versäumnis zu analysieren. Darüber hinaus muss es nachweisen, dass es künftig in der Lage ist, normkonform mit ähnlichen Situationen umzugehen – organisatorisch, prozessual und kulturell.
Ein bewährtes Instrument zur Ursachenanalyse ist beispielsweise die 5-Why-Methode. Mit dieser Technik lässt sich systematisch die Wurzel des Problems identifizieren. Aufbauend auf der Analyse müssen anschließend geeignete Maßnahmen definiert werden, um ein Wiederauftreten wirksam zu verhindern.
Fazit: Die Bearbeitung von Nebenabweichungen sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ein proaktiver Umgang mit Auditfeststellungen schützt nicht nur vor schwerwiegenderen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Qualitätsmanagement nachhaltig.