Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) hat sich am 06.05.2025 an der öffentlichen Konsultation der EFRAG zur Vereinfachung der Berichtsrichtlinien beteiligt und begrüßt grundsätzlich das Ansinnen der EFRAG. Gleichzeitig verweist es aber auch auf einige massive Lücken in den Vorgaben. Eine Vereinfachung kann daher nicht nur das Auslassen von Datenpunkten bedeuten, sondern auch eine genauere Definition z.B. der Anforderungen an die doppelte Wesentlichkeitsanalyse oder aber die „eigene Geschäftstätigkeit“.
Der weitere Plan sieht vor, dass ein Exposure Draft bis Mitte Juli 2025 vorliegen soll. Nach dessen Veröffentlichung und öffentlichen Konsultation im August und September soll dann bis Ende des Jahres eine klare Regelung vorliegen.
Es bleibt also aktuell die Unsicherheit für Unternehmen, wer nun wann was berichten muss!