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Autor: Marc Günther

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Nicht nur ein Thema für die Großen!

Zugegeben, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind keine leichte Kost und für alle betroffenen Unternehmen eine ernst zu nehmende Herausforderung.

Wie sich bereits jetzt schon zeigt, werden neben den ca. 15.000 unmittelbar nach ESRS berichtspflichten Unternehmen eine noch größere Anzahl an kleinen und mittleren Unternehmen mittelbar ebenfalls berichtspflichtig. Gründe hierfür können z.B. die Anfrage eines berichtspflichtigen Unternehmens nach Nachhaltigkeitsinformationen an seine Lieferanten sein oder auch eine bevorstehende Kreditverhandlung, die das Kreditinstitut von der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens abhängig macht.

Für diese kleinen und mittleren Unternehmen ist ein konformer Report nach ESRS in den meisten Fällen nicht umsetzbar.

Eine gute Alternative kann hierzu der VSME ESRS Standard der EFRAG sein (Voluntary Reporting Standard for small- and medium-sized enterprises), der vor kurzem veröffentlicht wurde.

https://www.efrag.org/en/projects/voluntary-reporting-standard-for-smes-vsme/exposure-draft-consultation

Neben- vs. Hauptabweichung: Unterschiede und Folgen

Eine Nebenabweichung ist ein einzeln auftretender Fehler, der auf keinen systemischen oder systematischen Fehler im Managementsystem hinweist.

Beispiel: Eine vorgegebene Dokumentation wird durchgängig durchgeführt. In einem vereinzelten Fall wurde diese übersehen.

Folge: Nach dem Audit muss die Ursache analysiert und das Ergebnis bewertet werden. Je nach Abweichungen müssen Sofort- und/oder Korrekturmaßnahmen festgelegt werden. Mindestens Analyse und Maßnahmen müssen an den Auditor gemeldet werden. Die Abstellung des Fehlers bzw. die Umsetzung der Maßnahmen wird im folgenden Audit wirksam geprüft.

Eine Hauptabweichung stellt einen systemischen oder systematischen Fehler im Managementsystem dar.

Beispiel: Eine Anforderung der Norm wird nicht erfüllt (wenn beispielsweise kein Managementreview vorliegt).

Folge: Die Hauptabweichung muss behoben werden, bevor das Zertifikat erteilt (Wiederholungsaudit) oder bis die Aufrechterhaltung des Zertifikats (Überwachungsaudit) bestätigt werden kann.

Hinweis: Wird eine Nebenabweichung nicht wirksam abgestellt, so kann im Folgeaudit daraus eine Hauptabweichung werden!

Abweichungen im Audit?

Jetzt gilt es ruhig Blut zu bewahren, aber auch umgehend tätig zu werden.

Im ersten Schritt muss in jedem Fall eine Analyse (Root Cause Analysis) erfolgen. Darauf anschließend werden Sofort- und/oder Korrekturmaßnahmen festgelegt.

Je nach Art der Abweichung (Neben- oder Hauptabweichung) müssen entweder der Plan zur Eliminierung der Abweichung oder gar schon die Umsetzung der Maßnahmen an den Auditor innerhalb eines festgelegten Zeitraums berichtet werden.

Wir unterstützen auch kurzfristig anlass- und bedarfsbezogen bei der Bearbeitung von Abweichungen bei allen gängigen Managementsystemen. Sprechen Sie uns an!