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Autor: Marc Günther

Hinweisgebergesetz – seit 02. Juli in Kraft getreten

Seit 02. Juli 2023 in Kraft getreten: Umsetzung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeiter bis 17. Dezember 2023! Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.

New work – Desksharing

Corona, Lockdown und Homeoffice haben in vielen Unternehmen dazu gehört, dass neue Wege des Arbeitens eingeführt und sich teilweise auch durchgesetzt haben. Neue Arbeitsmodell erfordern regelmäßig auch neue Konzepte wie z.B. das Desksharing.

Vor der Einführung eines solchen Konzeptes sollten ein Projektplan und Regeln aufgestellt werden. Neben der validen Ermittlung von Quoten und der Umsetzung in der Praxis müssen auch die Mitarbeiter über die neuen Regeln und Anforderungen aufgeklärt werden. Dies gilt auch und speziell für gesetzliche Regelungen. Durch die veränderte Arbeitsweise ergeben sich zudem neue Anforderungen an Besprechungsräume oder -ecken, die es zu bedenken gilt. Gleichzeitig bietet die neue gewonnene Flexibilität die Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen und/oder die Bindung zu stärken.

Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:

Nach aktuellem Stand wird es eine Verpflichtung zur elektronischen Erfassung geben. Dies wird aber sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Einführung einer Software bedeuten. Des Weiteren muss die Erfassung künftig wohl taggenau erfolgen müssen. Hier gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf, da diese Forderung u.U. nicht in allen Branchen umgesetzt werden kann.

Es bleibt abzuwarten, wie der finale Gesetzesentwurf aussehen wird. Die Erfassung wird aber sehr sicher per Gesetz vorgegeben werden!