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Autor: Marc Günther

Corona-positiv – aber keine Symptome: trotzdem zur Arbeit?

Eine verzwickte Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was tun, wenn der Arbeitnehmer Corona positiv ist, aber keine Symptome hat? Muss/darf er oder sie zur Arbeit? Oder steht der Schutz der Kollegen und Kolleginnen an erster Stelle? Rechtlich handelt es sich um eine schwierige Lage. Ist der Arbeitnehmer nicht krank, so muss er auch zur Arbeit. Bliebe er ohne Krankschreibung, die mangels Symptome nicht erfolgt, zu Hause, riskiert er oder sie eine Abmahnung. In der Arbeit besteht jedoch das erhöhte Risiko, weitere Personen anzustecken. Man kann daher davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Situation zu melden und auf die Infektion hinzuweisen. Da es keine valide Rechtsgrundlage gibt, wie in der vorliegenden Situation zu verfahren ist, tut der Arbeitnehmer gut, sich mit dem Arbeitgeber auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen – im beiderseitigen Interesse!

Kennzahlen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuell gibt es (noch) keine festen Vorgaben, welche Kennzahlen tatsächlich Eingang in die künftig zu erstellende Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen sollen oder gar müssen. Es liegen jedoch bereits weit ausgearbeitete Entwürfe aus den europ. Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) vor, die nach verbindlicher Verabschiedung von den Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die unter die Offenlegungspflicht ab 2024 oder 2025 fallen. Zudem gibt es bereits den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und die Standards zur Global Reporting Initiative.

Beides kann aktuell freiwillig als Benchmark oder Leitplanke für die Berichterstattung und die Festlegung von möglichen Kennzahlen angewendet werden. Sicherlich sinnvoll ist die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse um zu ermitteln, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen relevant sind und welche primär berücksichtigt werden sollen.

Trotz der Verpflichtung zur individuellen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen empfiehlt sich die Berücksichtigung der Entwürfe der ESRS und die Orientierung dergleichen bei der Berichterstattung und Identifikation von Kennzahlen.