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Autor: Marc Günther

Kennzahlen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuell gibt es (noch) keine festen Vorgaben, welche Kennzahlen tatsächlich Eingang in die künftig zu erstellende Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen sollen oder gar müssen. Es liegen jedoch bereits weit ausgearbeitete Entwürfe aus den europ. Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) vor, die nach verbindlicher Verabschiedung von den Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die unter die Offenlegungspflicht ab 2024 oder 2025 fallen. Zudem gibt es bereits den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und die Standards zur Global Reporting Initiative.

Beides kann aktuell freiwillig als Benchmark oder Leitplanke für die Berichterstattung und die Festlegung von möglichen Kennzahlen angewendet werden. Sicherlich sinnvoll ist die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse um zu ermitteln, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen relevant sind und welche primär berücksichtigt werden sollen.

Trotz der Verpflichtung zur individuellen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen empfiehlt sich die Berücksichtigung der Entwürfe der ESRS und die Orientierung dergleichen bei der Berichterstattung und Identifikation von Kennzahlen.

Überarbeitung der ISO 9001 für 2025 geplant!

Wie SQS letzte Woche verlauten ließ, soll die ISO 9001 für 2025 überarbeitet werden. Auslöser sollen eine große Menge an Anmerkungen und Potenzialen sein, die in die neue Revision einfließen sollen. Neben diesen wohl bis zu 400 Anmerkungen, die eingearbeitet wurden, sollen folgende drei Themen laut SQS Eingang finden: Berücksichtigung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda, eine neue Ausrichtung und Auslegung des Risikobegriffs sowie weitere neue Trends und Themen wie z.B. künstliche Intelligenz.

Lassen wir uns überraschen, was die ersten Entwürfe wirklich dann beinhalten!

Verstärkte Prüfung der Aufsichtsbehörden zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten (DSB)

Seit dem Frühsommer verstärken die deutschen Aufsichtsbehörden die Kontrollen, ob ein DSB bestellt und vor allem auch, wer bestellt ist und ob der-/diejenige ausreichend qualifiziert ist!

Mittlerweile sind die genutzten Fragenkataloge bekannt. Bezeichnend ist, dass neben der grundsätzlichen Stellung des DSB im Betrieb auch detailliert nach Fachwissen und Erfahrung in speziellen Bereichen wie z.B. Informationssicherheit, Geschäftsprozesse, Datenschutzprozesse und spezifischen Rechtsvorschriften gefragt wird. Auch werden über die verfügbaren Ressourcen für Weiterbildung, Ausübung der Tätigkeit als DSB und weitere nötige Mittel Informationen erhoben.

Auch wenn das Thema nicht mehr ganz so im Fokus steht wie noch in der Anfangszeit der DSGVO und auch wenn andere Themen z.B. aus dem Bereich ESG in den Vordergrund gerückt sind, ist Datenschutz nach wie vor ein heikles Thema, das in vielen Firmen noch keine angemessene Bedeutung erfahren hat!

Sie haben Fragen zum Datenschutz oder zur aktuellen Prüfung? Melden Sie sich – wir unterstützen Sie gern!