Hinweisgebergesetz – seit 02. Juli in Kraft getreten

Seit 02. Juli 2023 in Kraft getreten: Umsetzung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeiter bis 17. Dezember 2023! Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.
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