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Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:

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Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:

Nach aktuellem Stand wird es eine Verpflichtung zur elektronischen Erfassung geben. Dies wird aber sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Einführung einer Software bedeuten. Des Weiteren muss die Erfassung künftig wohl taggenau erfolgen müssen. Hier gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf, da diese Forderung u.U. nicht in allen Branchen umgesetzt werden kann.

Es bleibt abzuwarten, wie der finale Gesetzesentwurf aussehen wird. Die Erfassung wird aber sehr sicher per Gesetz vorgegeben werden!