Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:
Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:
Nach aktuellem Stand wird es eine Verpflichtung zur elektronischen Erfassung geben. Dies wird aber sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Einführung einer Software bedeuten. Des Weiteren muss die Erfassung künftig wohl taggenau erfolgen müssen. Hier gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf, da diese Forderung u.U. nicht in allen Branchen umgesetzt werden kann.
Es bleibt abzuwarten, wie der finale Gesetzesentwurf aussehen wird. Die Erfassung wird aber sehr sicher per Gesetz vorgegeben werden!
Neueste Beiträge
Tags
9001
14001
19011
27001
45001
Arbeits- & Gesundheitsschutz-Management
Arbeitsschutz
Audit
Autohaus
Automotive
CSR
CSRD
Datenschutz
Datensicherheit
Digitales Prozessmanagement
DSGVO
Energiemanagement
ESG
ESRS
GRI
Hauptabweichung
Home Office
IATF
ISO9001
Klimawandel
Kontext
Kontextanalyse
Lieferantenaudit
Lieferantenmanagement
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
LkSG
Methoden
Mobiles Arbeiten
Nachhaltigkeit
Prozesse
QM
Qualitätsmanagement
RBA
Reklamationsmanagement
RSCI
SGA
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sustainability
Umweltmanagement
viflow