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Autor: Marc Günther

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt – LkSG

Seit dem 01.01.2024 müssen Unternehmen, die im Inland mehr als 1.000 Mitarbeitende haben, sich den Anforderungen des LkSG stellen.

Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen seitdem über die gesamte Lieferkette Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der darin enthaltenden Lieferanten gesammelt werden. Insbesondere zu den Themengebieten Menschenrechte und Umwelt muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, auf Basis derer weitere Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden müssen.

Aus dem LkSG ergeben sich des weitere Sorgfaltspflichten, die sich für jedes Unternehmen ergeben und über die im Zweifel Bericht erstattet werden muss.

Die Überwachung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, können Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio € oder 2% vom Jahresumsatz.

Sie haben hierzu Fragen? Wir unterstützen Sie gern!

ESG-Bericht ohne Verpflichtung?

Unser Unternehmen fällt nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht nach ESRS – müssen wir trotzdem einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Aus verschiedenen Gründen kann ein Nachhaltigkeitsbericht entweder verpflichtend oder sinnvoll sein!

1. Banken fordern immer häufiger bei der Vergabe von Krediten einen ESG-Bericht und/oder legen die Zinshöhe nach ESG-Kriterien fest.

2. Kunden fordern einen ESG-Bericht, um wiederum ihre eigene Berichts- und Sorgfaltspflicht erfüllen zu können.

3. Auf Grund des steigenden Bewusstseins nach mehr Nachhaltigkeit orientieren sich Kunden und (neue) Mitarbeiter immer stärker an der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.

4. Ein Bericht zeigt nach innen wie nach außen das eigene Bewusstsein für ESG Themen.

Jedes Unternehmen sollte sich daher mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen und für sich selbst entscheiden, welche Berichtsform die richtige ist.

Wir unterstützen Sie gern bei der Entscheidung und begleiten Sie auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht! Sprechen Sie uns an!

Nachhaltigkeitsmanagement nach ISO 53001

Die neue Norm soll Ende 2025 veröffentlicht werden und befindet sich aktuell in einem sog. Working Draft, d.h. es wird noch fleißig daran gearbeitet.
Die ISO 53001 wird die erste zertifizierbare Norm sein, die die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in Bezug auf die Mitwirkung an der Erreichung der 17 SDGs* bewertet. Zudem wird sie einen systematischen Ansatz zur Umsetzung im Unternehmen bieten.
Im Ergebnis soll das Managementsystem dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsperformance zu optimieren, Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen und ausgewählte Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
* 17 Sustainable Development Goals = Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung

Bildquelle: Home – United Nations Sustainable Development
The content of this publication has not been approved by the United Nations and does not reflect the views of the United Nations or its officials or Member States.