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Autor: Marc Günther

Abweichungen im Audit?

Jetzt gilt es ruhig Blut zu bewahren, aber auch umgehend tätig zu werden.

Im ersten Schritt muss in jedem Fall eine Analyse (Root Cause Analysis) erfolgen. Darauf anschließend werden Sofort- und/oder Korrekturmaßnahmen festgelegt.

Je nach Art der Abweichung (Neben- oder Hauptabweichung) müssen entweder der Plan zur Eliminierung der Abweichung oder gar schon die Umsetzung der Maßnahmen an den Auditor innerhalb eines festgelegten Zeitraums berichtet werden.

Wir unterstützen auch kurzfristig anlass- und bedarfsbezogen bei der Bearbeitung von Abweichungen bei allen gängigen Managementsystemen. Sprechen Sie uns an!

Kennen Sie den Earth Overshoot Day?

Der „Erdüberlastungstag“ bestimmt den Tag eines Jahres, an dem die Nachfrage der Bevölkerung nach Rohstoffen das Angebot übersteigt und die Kapazität der Erde zur Reproduktion dieser Ressourcen nicht mehr ausreicht.

Dieser Tag rutscht jedes Jahr ein Stück weiter nach vorn und war dieses Jahr weltweit im Schnitt am 1. August. In Deutschland war der Tag bereits am 2. Mai!

Deutschland verbraucht aktuell etwa das Dreifache an Ressourcen, die die Erde uns zur Verfügung stellt. Letztmalig waren wir in den 70er Jahren im Gleichgewicht.

Es ist Zeit, Nachhaltigkeit nicht nur als regulatorische Maßnahme oder als Marketingaktion zu begreifen.

Aber wie starten? Ein guter Start ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern!

ESRS: Veränderung der Eintrittsschwellen

Welche Unternehmen ab 2026 (über das Jahr 2025) nach ESRS berichtspflichtig sind, hat sich geändert:

Geblieben ist die Anzahl der Mitarbeiter; hier liegt der Wert nach wie bei > 250 Mitarbeitern.

Neu hingegen sind die Umsatz- bzw. Bilanzwerte: Berichtspflichtig wird, wer neben der Mitarbeiterzahl auch entweder über 50 Mio € Umsatz oder 25 Mio € Bilanzsumme aufweist. (Ehem. 40 Mio € / 20 Mio €)

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht – egal ob nach ESRS, DNK oder GRI!