Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01. Oktober 2022
Auszug in Stichpunkten – wichtigster Aspekt „Prüfpflicht des Arbeitgebers“:
- Gültig bis 07.04.2023
- Arbeitgeber soll prüfen, ob Home Office möglich ist und ein entsprechendes Angebot gestalten
- Keine Pflicht des Arbeitgebers, kostenlose Tests anzubieten
- Mindestabstand, Hygienevorschriften, infektionsschutzgerechtes Lüften
- Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten
Die Verantwortung wurde damit wieder stärker auf den Arbeitgeber übertragen, der im Rahmen seiner hier verordneten Prüfpflicht und seiner stets geltenden Sorgfaltspflicht die Situation eigenständig prüfen muss. Das Mittel der Wahl werden hier Gefährdungsbeurteilungen bleiben.