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BAG-Urteil bestätigt erstmals vollständige Zeiterfassung als Arbeitsschutzpflicht

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BAG-Urteil bestätigt erstmals vollständige Zeiterfassung als Arbeitsschutzpflicht

Bereits vor 3 Jahren hat der EuGH festgestellt, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einrichten müssen. Die entsprechenden Richtlinien muss jeder Mitgliedstatt schaffen. Dies ist nach wie vor in Deutschland nicht geschehen.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Erfassung der Arbeitszeit nicht nur unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetz fällt, sondern auch eine Thema für das Arbeitsschutzgesetz ist. Dies bezieht sich auch auf die Arbeitszeit, die innerhalb der regulären Zeiten – also auch unterhalb der täglichen 8 Stunden – geleistet werden.

Die Urteilsgründe, künftige Auslegung des Urteils und die Folgen werden in den nächsten Wochen und Monaten veröffentlicht. Sicher ist jedoch, dass bei den Arbeitgebern, die nach wie vor keine Arbeitszeit erfassen, Handlungsbedarf besteht!