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Autor: Marc Günther

Der Entwurf zum künftigen Arbeitszeitengesetzt liegt mittlerweile vor. Worauf können sich Arbeitgeber einstellen:

Nach aktuellem Stand wird es eine Verpflichtung zur elektronischen Erfassung geben. Dies wird aber sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Einführung einer Software bedeuten. Des Weiteren muss die Erfassung künftig wohl taggenau erfolgen müssen. Hier gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf, da diese Forderung u.U. nicht in allen Branchen umgesetzt werden kann.

Es bleibt abzuwarten, wie der finale Gesetzesentwurf aussehen wird. Die Erfassung wird aber sehr sicher per Gesetz vorgegeben werden!

Das neue viflow ist da!

Ab sofort verfügt das viflow-Abo über einen erweiterten Funktionsumfang im Vergleich zur Kaufversion. Um immer topaktuell am Ball zu sein, empfiehlt sich ein Umstieg auf die aktuellste Version im Abo-Modell. Sprechen Sie uns an – wir beraten und unterstützen Sie gern!

Aushangpflichtige Gesetze 2023

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte Gesetze, Verordnungen u.w. entweder zur Einsicht auszulegen oder an zugänglicher Stelle auszuhängen. Die Auslage muss stets aktuell gehalten werden und muss derzeit dem Stand von Februar 2023 entsprechen. Da es sich mittlerweile um eine Vielzahl an Gesetzen handelt, die zugänglich gemacht werden müssen, bietet sich eine spezielle Sammlung an, die selbst in komprimierter Form noch mehrere hundert Seiten umfasst. Der Aushang des Arbeitszeitengesetzes und des Mutterschutzgesetzes ist nicht ausreichend!