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Autor: Marc Günther

Neuauflage der ISO 9001

Das für die ISO 9001 zuständige Komitee wird voraussichtlich im Dezember 2023 mit der Überarbeitung beginnen. Im Dezember 2025 soll dann die neue Revision veröffentlicht werden.

Wie bereits vorab bekannt geworden war, fokussiert sich die Überarbeitung auf ergänzende Orientierungshilfen zur Umsetzung und die Integration von ESG-Aspekten. Aspekte wie KI und die Klarstellung der Anforderungen an den Umgang mit Chancen und Risiken sollen ebenfalls eine Rolle spielen.

Es ist davon auszugehen, dass – wie in der Vergangenheit auch – ein Übergangszeitraum von 3 Jahren angesetzt wird, um auf die neue Normenrevision umzusteigen.

Der Weg ist frei!

Nachdem ein Einspruch gegen die geplanten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) am 18. Oktober 2023 im Europäischen Parlament gescheitert ist, ist der der Weg für die praktische Umsetzung der Berichtsstandards frei. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich für die Einführung der Standards ausgesprochen und kann nun verabschiedet werden.
Die ESRS werden DIE Richtlinie der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive). Die CSRD gilt ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen in der EU und betreffen EU-weit 50.000 Unternehmen.

Wird das BDSG überarbeitet?

Jedenfalls liegt bereits ein Entwurf vor, der der Anforderung Rechnung trägt, dass nach 3 Jahren nach Inkrafttreten eine Prüfung erfolgen soll.

Was könnte sich ändern?

Neben einigen verfahrensrechtlichen Anpassungen und der Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz, die bisher ein eher informelles Gremium war, soll die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Verfahren, die nicht nur ein Bundesland betreffen, gestärkt werden. Zuletzt soll das Recht auf Auskunft für die Fälle eingeschränkt werden, in denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssten, um dem Auskunftsanspruch genüge zu tun. Hier soll künftig bewertet werden, welches Interesse schwerer wiegt.

Alles in allem scheint es nicht, als ob das BDSG einer großen Anpassung unterzogen wird. Es handelt sich bislang aber nur um einen Entwurf, der noch zur Diskussion steht und nicht verabschiedet wurde.