ChatGPT – zieht jetzt die künstliche Intelligenz (KI) in den Arbeitsalltag ein?
Der Chatbot kann in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden und bietet eine Reihe von Möglichkeiten – aber natürlich auch eine Reihe von Gefahren. Wichtig ist daher der richtige und geplante Einsatz.
Welche Themen sollten vor dem Einsatz bewertet werden:
- Welche Daten dürfen Mitarbeiter über ChatGPT verarbeiten lassen? Beachten Sie, dass Sie durch den Einsatz von KI möglicherweise Firmeninterna weitergegeben werden.
- Jegliche Daten, die in den Chatbot eingegeben werden, verwendet dieser, um seine künstliche Intelligenz weiter auszubauen. Im Umkehrschluss werden auch die Daten, zu denen Sie Informationen suchen, wiederum an Dritte als Antwort weitergegeben werden (können).
- Es sollte grundsätzlich künftig geregelt werden, ob Mitarbeiter KI / ChatGPT nutzen dürfen. Auch wenn Sie aktuell nicht davon wissen!
- Auch wenn Informationen oder (Er-)Kenntnisse von ChatGPT kommen, als Unternehmer haften Sie grundsätzlich für die Inhalte. Dies gilt auch, wenn Sie die Inhalte gar nicht wirklich verifizieren können.
- Bewerten Sie grundsätzlich möglicherweise zu beachtende Urheberrechte!
Vor jedem Einsatz sollte eine Risikoeinschätzung getroffen werden, ob wie und wer das entsprechende Medium nutzen darf und ggf. auch, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Für diesen Fall sollte auch der Datenschutzbeauftragte mit in die Entscheidung einbezogen werden.
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