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Autor: Marc Günther

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette: Was umfasst diese Pflicht?


Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes meint alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und jegliche Schritte, die zur Produktion oder Dienstleistungserbringung nötig sind. Dies umfasst sowohl die eigenen Tätigkeiten wie auch die Tätigkeiten von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern oder Dienstleistern. Auch beispielsweise Transport oder die Zwischenlagerung von Waren muss berücksichtigt werden.

Auf Grund des immensen Umfangs dieser Verpflichtung, sollten sich Unternehmen auf Basis einer Analyse innerhalb der Lieferkette auf wesentliche Risiken konzentrieren. Im Laufe der Zeit sollte das Lieferkettenmanagement dann ausgeweitet werden, um einer möglichen Haftung zu entgehen.

Erhält ein Unternehmen Informationen über Compliance, menschenrechts- oder umweltbezogene Verstöße oder Verdachtsfälle innerhalb der Lieferkette, so ist das Unternehmen verpflichtet, anlassbezogen weitere Untersuchungen einzuleiten und ggf. Maßnahmen abzuleiten.

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Seit dem 1. Januar 2023 ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Seit diesem Jahr gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Die EU-Staaten müssen dem Gesetz nun noch offiziell zustimmen. Das gilt jedoch als sicher.
Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. So will die EU gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung vorgehen und an der  Erreichung der UN Sustainability Goals mitwirken. An einigen Stellen ist die europäische Version schärfer als das deutsche Gesetz. Dieses wird dann wohl in der Folge noch nachgearbeitet werden müssen.
Die Strafen bei Nichteinhaltung betragen übrigens bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes!

RSCI: Responsible Supply Chain Initiative

Ihr Unternehmen liefert an die Automobilindustrie und muss in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit einen validen Nachweis erbringen? Ihr Kunde hat Sie bereits auf die Durchführung eines RSCI Audits angesprochen?

Der vergleichsweise neue, zertifizierbare Standard RSCI deckt die folgenden Themenbereiche ab:

– General Management
– Child Labor and Young Employees
– Freely Chosen Labor
– Employee Rights
– Employee Participation
– Working Hours and Overtime
– Fire Safety and Emergency Evacuation
– Occupational Health & Safety
– Handling of Chemicals and Hazardous Substances
– Environment
– Supply Chain Management

Auf Grund der Detailtiefe des Standards und der strengen Auslegungsregeln empfiehlt es sich, vor einem Audit den Standard in allen Punkten durchzuarbeiten. In einigen Punkten fordert der Standard weit mehr als die gesetzlichen Regelungen und Managementsysteme wie ISO 9001, 14001 und 45001!

Sie haben Fragen zu RSCI: Wir stehen gern zur Verfügung!