Hinweisgeberschutzgesetzt – Teil 2:
Mein kleiner Beitrag von letzter Woche hat viel Staub aufgewirbelt. Vielen Unternehme(r)n war wohl noch gar nicht klar, dass da etwas auf Sie zukommt! Ja, das Gesetzt gilt schon ab 50 Mitarbeiter. Ja, der zugehörige Prozess in das Verfahrensverzeichnis (Stichwort Datenschutz) aufgenommen werden. Und Ja, sollte es einen Betriebsrat geben, so muss dieser vor Einführung gehört werden und ggf. muss auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Es handelt sich insoweit um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme.
Sie haben auch noch (spezielle) Fragen? Wir stehen gern jederzeit zur Verfügung!
Neueste Beiträge
Tags
9001
14001
19011
27001
45001
AI
Arbeits- & Gesundheitsschutz-Management
Arbeitsschutz
Audit
Automotive
CSR
CSRD
Datenschutz
Datensicherheit
Digitales Prozessmanagement
DSGVO
Energiemanagement
ESG
ESRS
GRI
Home Office
IATF
ISO9001
Klimawandel
Kontextanalyse
Künstliche Intelligenz
Lieferantenaudit
Lieferantenmanagement
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
LkSG
Methoden
Mobiles Arbeiten
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsmanagement
Prozesse
QM
Qualitätsmanagement
RBA
Reklamationsmanagement
RSCI
SGA
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sustainability
Umweltmanagement
viflow