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Autor: Marc Günther

Hitzefrei im Büro – Muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen hitzefrei geben?

Nein, das muss er nicht. Er ist zwar nach dem Arbeitsschutzgesetz dafür verantwortlich, dass die Arbeit bei erträglichen Umfeldbedingungen geleistet werden kann, hitzefrei wie wir das vielleicht aus der Schulzeit aber kennen, muss er nicht gewähren.

Und wie ist das im Home Office? Im Home Office hat der Arbeitnehmer selbst dafür zu sorgen, dass er unter erträglichen Bedingungen arbeitet. Alternativ könnte er/sie ja ins Büro kommen!

Fazit: Freuen wir uns über den sonnigen Sommer, genießen ein Eis und vielleicht lässt sich die eine oder andere Arbeitsstunde in die Morgen- oder Abendstunden verschieben!

Hinweisgebergesetz – seit 02. Juli in Kraft getreten

Seit 02. Juli 2023 in Kraft getreten: Umsetzung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeiter bis 17. Dezember 2023! Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.

Handbuch und Praxis in Einklang bringen!

Was eigentlich spätestens seit der Revision 2015 der ISO 9001 Eingang auch in den Normtext gefunden hat (oder eben gerade nicht mehr in der Norm explizit enthalten ist), findet sich immer noch wieder in Unternehmen! Wer ist QM? der QMB. Wo ist das QMS? Das ist der Ordner dort drüber im Schrank. Häufige Erklärung: Das Handbuch ist so schwer in Einklang mit dem Tagesgeschäft zu bringen! Auf diese Aussage gibt es nur zwei Erklärungen: Sie haben einen – sagen wir mal – nicht ganz so kompetenten Berater mit Standard-Handbuch eingekauft oder der richtige Zugang zu QM fehlt! Das Handbuch, sofern es überhaupt noch eines geben muss (die Norm fordert explizit KEIN Handbuch mehr, auch wenn Ihr Berater oder Auditor andere Erklärungsansätze bietet), ist nichts anderes als die Beschreibung zu Ihrem Unternehmen. Die Bedienungsanleitung für Ihre Mitarbeiter sozusagen! Und da sollte nicht das drin stehen, was ein Berater als Standard definiert hat, sondern idealerweise genau das, was Sie und Ihre Mitarbeiter im Alltag tun. Selbstverständlich muss das im Einklang mit den Anforderungen der Norm stehen. Aber da Qualität ja in unser aller Handeln verankert ist, sollte sich das in den meisten Fällen von allein verstehen!
Sie haben auch noch ein Standardwerk, das nicht zu Ihrem Alltag passt und mit dem Ihre Mitarbeiter nichts anfangen können? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern und schlagen die Brücke zwischen ISO 9001 und Ihrem Unternehmen!