Wird das BDSG überarbeitet?
Jedenfalls liegt bereits ein Entwurf vor, der der Anforderung Rechnung trägt, dass nach 3 Jahren nach Inkrafttreten eine Prüfung erfolgen soll.
Was könnte sich ändern?
Neben einigen verfahrensrechtlichen Anpassungen und der Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz, die bisher ein eher informelles Gremium war, soll die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Verfahren, die nicht nur ein Bundesland betreffen, gestärkt werden. Zuletzt soll das Recht auf Auskunft für die Fälle eingeschränkt werden, in denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssten, um dem Auskunftsanspruch genüge zu tun. Hier soll künftig bewertet werden, welches Interesse schwerer wiegt.
Alles in allem scheint es nicht, als ob das BDSG einer großen Anpassung unterzogen wird. Es handelt sich bislang aber nur um einen Entwurf, der noch zur Diskussion steht und nicht verabschiedet wurde.