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🚨 Forced Labour Regulation: Die Vorbereitungsphase nimmt Fahrt auf – mit einer wichtigen Lücke.

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🚨 Forced Labour Regulation: Die Vorbereitungsphase nimmt Fahrt auf – mit einer wichtigen Lücke.

Seit dem 26. Juni ist das #ForcedLabour Portal der Europäischen Kommission online. Veröffentlicht wurden unter anderem die Leitlinien nach Art. 11 FLR, die Unternehmen und Behörden Orientierung für die Anwendung der Verordnung geben.

Was allerdings noch fehlt, ist die ebenfalls angekĂĽndigte #Risikodatenbank, die Unternehmen bei der Identifizierung von Hochrisikoprodukten, -regionen und -sektoren unterstĂĽtzen soll. Gerade dieses Instrument dĂĽrfte fĂĽr die praktische Umsetzung von zentraler Bedeutung sein.

Parallel dazu ist bereits das ICSMS-Zwangsarbeitsmodul in Kraft getreten (DVO (EU) 2026/903). Über dieses System sollen Kommission, nationale Behörden und Zoll künftig Informationen zu Untersuchungen und Entscheidungen austauschen. Ob die Infrastruktur in der Praxis bereits vollständig einsatzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Die veröffentlichten Leitlinien schaffen vor allem Klarheit darüber, wie Behörden ermitteln und entscheiden werden – etwa bei der Priorisierung von Fällen, der Beweiswürdigung oder der Bewertung von Abhilfemaßnahmen.

FĂĽr Unternehmen entstehen dadurch keine neuen materiellen Pflichten. Die FLR verbietet Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden – nicht ein bestimmtes Unternehmensverhalten. Gleichzeitig liefern die Leitlinien erstmals einen konkreteren MaĂźstab dafĂĽr, wie eine „angemessene Sorgfalt“ im Ernstfall bewertet werden könnte.

Mein Eindruck: Unternehmen, die ihre Lieferketten bereits an den Anforderungen der #CSDDD oder bestehenden Human-Rights-Due-Diligence-Standards ausgerichtet haben, verfügen über eine solide Ausgangsbasis. Bis zur Anwendbarkeit der FLR am 14. Dezember 2027 bleibt zwar noch Zeit – die Vorbereitungsphase läuft jedoch bereits jetzt.

#Compliance #SupplyChain #HumanRights #ESG #DueDiligence #EUlaw