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Welche wesentlichen Änderungen könnte der Omnibus für die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen bringen?

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Welche wesentlichen Änderungen könnte der Omnibus für die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen bringen?

Der aktuell als Vorschlag eingebracht Omnibus zur Entbürokratisierung und Entlastung von Unternehmen würde in der vorliegenden Form wesentliche Erleichterungen für Unternehmen darstellen. Im Großen und Ganzen beinhaltet der Vorschlag folgende Eckpunkte:

– Reduzierung der zu berichtenden Datenpunkte um 25-35%

– Keine zusätzlichen sektorspezifischen Datenpunkte

– Verschiebung der Berichtspflichten auf 2027 bzw. 2028

– Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch den Wirtschaftsprüfer lediglich mit Limited Assurance

– Einholung von Daten nur von Unternehmen, die ebenfalls berichtspflichtig sind

– Anhebung des Schwellenwertes Mitarbeiter auf >1.000

Es handelt sich aktuell noch einen Vorschlag, der durch die weiteren Instanzen verfolgt werden muss. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist aber davon auszugehen, dass es zu Erleichterungen kommt. Wie diese konkret aussehen werden, ist aktuell noch nicht klar. Sicher ist aber auch, dass weder das Lieferkettengesetz noch eine verpflichtende Berichterstattung vollständig ausgesetzt oder abgeschafft werden! Als kritisch zu bewerten ist die Unsicherheit, die die aktuelle Situation für Unternehmen mit sich bringt.

Es bleibt zu hoffen, dass – wie auch immer der Prozesse ausgeht – möglichst bald eine verlässliche Gesetzesgrundlage für alle Unternehmen geschaffen wird!