Nebenkostenabrechnung: Frist beachten

Vermieter von (Privat-)Immobilien aufgepasst! Zum 31.12.2022 läuft die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten 2021 ab. Nicht fristgerecht gestellte Abrechnungen und sich daraus ergebende Nachzahlungen müssen vom Mieter nicht mehr geleistet werden. Guthaben jedoch müssen auch nach der gesetzlichen Frist noch ausgezahlt werden!
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung? Wir unterstützen schnell und unkompliziert bei der Erstellung von Abrechnungen für Privat- und Gewerbeimmobilien!
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