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Kennzahlen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Kennzahlen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuell gibt es (noch) keine festen Vorgaben, welche Kennzahlen tatsächlich Eingang in die künftig zu erstellende Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen sollen oder gar müssen. Es liegen jedoch bereits weit ausgearbeitete Entwürfe aus den europ. Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) vor, die nach verbindlicher Verabschiedung von den Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die unter die Offenlegungspflicht ab 2024 oder 2025 fallen. Zudem gibt es bereits den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und die Standards zur Global Reporting Initiative.

Beides kann aktuell freiwillig als Benchmark oder Leitplanke für die Berichterstattung und die Festlegung von möglichen Kennzahlen angewendet werden. Sicherlich sinnvoll ist die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse um zu ermitteln, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen relevant sind und welche primär berücksichtigt werden sollen.

Trotz der Verpflichtung zur individuellen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen empfiehlt sich die Berücksichtigung der Entwürfe der ESRS und die Orientierung dergleichen bei der Berichterstattung und Identifikation von Kennzahlen.