Der zertifizierte (WEG-)Verwalter: Verschiebung auf Dezember 2023

Der Anspruch einer WEG auf einen zertifizierten Verwalter verschiebt sich um genau ein Jahr. Auf Grund von Engpässen bei der Zertifizierung hat der Bundestag einer Verlängerung der Frist zugestimmt. Die Vorschrift wurde im Zuge der WEG-Reform mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eingeführt.
Als „zertifizierter Verwalter“ gilt, wer vor einer IHK auf Basis einer Prüfung nachgewiesen hat, dass er/sie über die nötigen Kenntnisse verfügt, dir zur Verwaltung einer WEG nötig sind.
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