Der Weg ist frei!
Nachdem ein Einspruch gegen die geplanten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) am 18. Oktober 2023 im Europäischen Parlament gescheitert ist, ist der der Weg für die praktische Umsetzung der Berichtsstandards frei. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich für die Einführung der Standards ausgesprochen und kann nun verabschiedet werden.
Die ESRS werden DIE Richtlinie der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive). Die CSRD gilt ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen in der EU und betreffen EU-weit 50.000 Unternehmen.
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