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Bald ist es soweit: Das LkSG tritt in Kraft

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Bald ist es soweit: Das LkSG tritt in Kraft

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Trotzdem das Thema seit Wochen und Monaten ein viel diskutiertes Thema ist, rechnen viele insbesondere kleinere und mittlere Betriebe nicht damit, dass auch sie von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Zwar gilt das LkSG direkt erst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mind. 3.000 Mitarbeiter haben. Indirekt wird es aber auch diesen Unternehmen zuliefernde Betriebe treffen. Wie sonst soll das größere Unternehmen sonst seine Sorgfaltspflicht erfüllen? Diese Sorgfaltspflichten beziehen sich auch auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer und auf alle Schritte im In- und Ausland – von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden.
Auch kleinere und mittlere Betriebe sollten sich daher zeitnah mit den Anforderungen der neuen Gesetzgebung auseinander setzen, um nicht kalt erwischt zu werden.