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Autor: Marc Günther

Handbuch und Praxis in Einklang bringen!

Was eigentlich spätestens seit der Revision 2015 der ISO 9001 Eingang auch in den Normtext gefunden hat (oder eben gerade nicht mehr in der Norm explizit enthalten ist), findet sich immer noch wieder in Unternehmen! Wer ist QM? der QMB. Wo ist das QMS? Das ist der Ordner dort drüber im Schrank. Häufige Erklärung: Das Handbuch ist so schwer in Einklang mit dem Tagesgeschäft zu bringen! Auf diese Aussage gibt es nur zwei Erklärungen: Sie haben einen – sagen wir mal – nicht ganz so kompetenten Berater mit Standard-Handbuch eingekauft oder der richtige Zugang zu QM fehlt! Das Handbuch, sofern es überhaupt noch eines geben muss (die Norm fordert explizit KEIN Handbuch mehr, auch wenn Ihr Berater oder Auditor andere Erklärungsansätze bietet), ist nichts anderes als die Beschreibung zu Ihrem Unternehmen. Die Bedienungsanleitung für Ihre Mitarbeiter sozusagen! Und da sollte nicht das drin stehen, was ein Berater als Standard definiert hat, sondern idealerweise genau das, was Sie und Ihre Mitarbeiter im Alltag tun. Selbstverständlich muss das im Einklang mit den Anforderungen der Norm stehen. Aber da Qualität ja in unser aller Handeln verankert ist, sollte sich das in den meisten Fällen von allein verstehen!
Sie haben auch noch ein Standardwerk, das nicht zu Ihrem Alltag passt und mit dem Ihre Mitarbeiter nichts anfangen können? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern und schlagen die Brücke zwischen ISO 9001 und Ihrem Unternehmen!

Datenschutz und Datensicherheit: Warnung vor öffentlichen USB Ladeanschlüssen

Schon seit langem warnen Behörden vor der Nutzung von öffentlichen USB Ladeanschlüssen. So praktisch diese auch sind, sie bergen eben auch ein massives Sicherheitsrisiko in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Warum sind diese Helferlein so gefährlich? Der Ladeanschluss versorgt Ihr Tablet oder Smartphone eben nicht nur mit Strom sondern kann auch zum Datentransfer genutzt werden. So kann über den Anschluss Malware verbreitet werden und ggf. auch ein Datenklau von Ihrem Endgerät erfolgen! Meiden Sie öffentliche Anschlüsse in der Bahn, in Hotels, Einkaufszentren oder anderen öffentlichen Plätzen. Nutzen Sie lieber Ihren eigenen Ladestecker, der an eine gewöhnliche Steckdose ohne die Möglichkeit eines unerwünschten Datentransfers angeschlossen werden kann! Und sollten Sie tatsächlich befürchten, dass Ihr Endgerät gehackt oder infiziert wurde, so ist stets zu prüfen, welche Daten sich auf dem Gerät befanden und ob es sich unter Umständen auch um einen Datenschutzvorfall handelt.

ChatGPT – zieht jetzt die künstliche Intelligenz (KI) in den Arbeitsalltag ein?

Der Chatbot kann in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden und bietet eine Reihe von Möglichkeiten – aber natürlich auch eine Reihe von Gefahren. Wichtig ist daher der richtige und geplante Einsatz.
Welche Themen sollten vor dem Einsatz bewertet werden:

  • Welche Daten dürfen Mitarbeiter über ChatGPT verarbeiten lassen? Beachten Sie, dass Sie durch den Einsatz von KI möglicherweise Firmeninterna weitergegeben werden.
  • Jegliche Daten, die in den Chatbot eingegeben werden, verwendet dieser, um seine künstliche Intelligenz weiter auszubauen. Im Umkehrschluss werden auch die Daten, zu denen Sie Informationen suchen, wiederum an Dritte als Antwort weitergegeben werden (können).
  • Es sollte grundsätzlich künftig geregelt werden, ob Mitarbeiter KI / ChatGPT nutzen dürfen. Auch wenn Sie aktuell nicht davon wissen!
  • Auch wenn Informationen oder (Er-)Kenntnisse von ChatGPT kommen, als Unternehmer haften Sie grundsätzlich für die Inhalte. Dies gilt auch, wenn Sie die Inhalte gar nicht wirklich verifizieren können.
  • Bewerten Sie grundsätzlich möglicherweise zu beachtende Urheberrechte!
    Vor jedem Einsatz sollte eine Risikoeinschätzung getroffen werden, ob wie und wer das entsprechende Medium nutzen darf und ggf. auch, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Für diesen Fall sollte auch der Datenschutzbeauftragte mit in die Entscheidung einbezogen werden.