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Autor: Marc Günther

Hitzefrei im Büro – Muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen hitzefrei geben?

Nein, das muss er nicht. Er ist zwar nach dem Arbeitsschutzgesetz dafür verantwortlich, dass die Arbeit bei erträglichen Umfeldbedingungen geleistet werden kann, hitzefrei wie wir das vielleicht aus der Schulzeit aber kennen, muss er nicht gewähren.

Und wie ist das im Home Office? Im Home Office hat der Arbeitnehmer selbst dafür zu sorgen, dass er unter erträglichen Bedingungen arbeitet. Alternativ könnte er/sie ja ins Büro kommen!

Fazit: Freuen wir uns über den sonnigen Sommer, genießen ein Eis und vielleicht lässt sich die eine oder andere Arbeitsstunde in die Morgen- oder Abendstunden verschieben!

Hinweisgebergesetz – seit 02. Juli in Kraft getreten

Seit 02. Juli 2023 in Kraft getreten: Umsetzung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeiter bis 17. Dezember 2023! Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Korruption, Betrug oder anderen Missständen in Unternehmen. Für Organisationen ab 50 Beschäftigten wird damit die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems Pflicht!
Bei der Einrichtung eines solchen Systems muss das Meldeverfahren bestimmt, der Umgang geregelt und dabei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems ist mit Bußgeldern bis zum 20.000 € bzw. 50.000 € bewehrt.