Nachhaltigkeit / ESRD: Wann wird Ihr Unternehmen berichtspflichtig?
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen des Jahresberichts kommt in drei Stufen:
Bericht Q1/2025 (über das Kalenderjahr 2024): börsennotierte, große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme
Bericht Q1/2026 (über das Kalenderjahr 2025): große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio € Umsatz oder 20 Mio € Bilanzsumme (unabhängig von der Kapitalmarktorientierung)
Bericht Q1/2027 (über das Kalenderjahr 2026): börsennotierte Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und 700.000 € Umsatz oder 350.000 € Bilanzsumme
Laut einer Auswertung von PWC investieren KMUs i.d.R. bis zu 180 Tage zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Insbesondere die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Sammlung der nötigen Daten nimmt hierbei extrem viel Zeit in Anspruch.
Wer künftig unter die Berichtspflicht fällt, sollte daher so bald als möglich mit der Wesentlichkeitsanalyse beginnen und die nötigen Daten sammeln.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und des zugehörigen Konzepts? Sprechen Sie uns an!