Aktuelles aus dem Arbeitsschutz im Autohaus
In Audits oder auch in der Beratung werde ich von Autohäusern immer wieder gefragt, wie der Umgang mit Gefahrstoffen geregelt werden muss.
Erfahrungsgemäß sind in einer Werkstatt vielfältige Gefahrstoffe im Einsatz, die oftmals nicht als solche erkannt werden.
Schönes Beispiel: Haben Sie schon mal auf die Gebinde Ihrer Original-Herstellerteile geschaut und Gefahrstoffsymbole gefunden? Dann handelt es sich um einen Gefahrstoff, für den Sie ein Sicherheitsdatenblatt benötigen (i.d.R. durch den Hersteller bereitgestellt). Doch das ist nicht die einzige Anforderung: Es muss eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Betriebsanweisung erstellt werden. Zudem müssen Ihre Mitarbeiter im Umgang unterwiesen werden.
Es ist persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben? Dann muss diese auch vorhanden sein und von den Mitarbeiter konsequent genutzt werden.
Werfen Sie einen Blick in Ihr Lager oder Ihren Teiledienst – es lohnt sich!