Aktueller Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Juni 2025

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Ursprünglich galt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, seit dem 1. Januar 2024 auch für solche mit über 1.000 Mitarbeitenden.
Im Jahr 2025 steht das LkSG jedoch vor bedeutenden Veränderungen:
1. Politische Entwicklungen in Deutschland
Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung des nationalen LkSG angekündigt. Geplant ist, das Gesetz durch ein neues „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umsetzen soll. Dabei soll insbesondere die Berichtspflicht nach dem LkSG „unmittelbar abgeschafft“ werden.
2. Entwicklungen auf EU-Ebene
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde im Juni 2024 verabschiedet und soll Unternehmen zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards verpflichten. Allerdings wurde die Umsetzung der Richtlinie aufgrund von Kritik aus der Wirtschaft verschoben. Das Europäische Parlament hat einer einjährigen Verzögerung zugestimmt, sodass die ersten Regelungen voraussichtlich erst 2028 in Kraft treten sollen.
Zudem sollen die Anforderungen der CSDDD abgeschwächt werden, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu minimieren. So sollen beispielsweise Überprüfungspflichten nur noch bei konkreten Hinweisen auf mittelbare Geschäftspartner gelten, und es ist keine eigenständige zivilrechtliche Haftung bei Verstößen vorgesehen.
3. Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Während die Berichtspflicht nach dem LkSG abgeschafft werden soll, bleibt unklar, wie die zukünftigen Anforderungen der CSDDD konkret aussehen werden. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Compliance-Strategien entsprechend anpassen.
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz steht im Jahr 2025 vor einem grundlegenden Wandel. Die nationale Gesetzgebung wird voraussichtlich durch europäische Regelungen ersetzt, deren genaue Ausgestaltung noch in Arbeit ist. Unternehmen sollten sich auf diese Veränderungen vorbereiten und ihre Prozesse entsprechend überprüfen.