ESRS: Veränderung der Eintrittsschwellen
Welche Unternehmen ab 2026 (über das Jahr 2025) nach ESRS berichtspflichtig sind, hat sich geändert:
Geblieben ist die Anzahl der Mitarbeiter; hier liegt der Wert nach wie bei > 250 Mitarbeitern.
Neu hingegen sind die Umsatz- bzw. Bilanzwerte: Berichtspflichtig wird, wer neben der Mitarbeiterzahl auch entweder über 50 Mio € Umsatz oder 25 Mio € Bilanzsumme aufweist. (Ehem. 40 Mio € / 20 Mio €)
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht – egal ob nach ESRS, DNK oder GRI!
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