Ladungssicherheit bei Sommer-/Winterreifen im Fahrzeug
Gem. § 22 StVO ist eine Ladung so zu sichern ist, dass sie nicht verrutschen, herabfallen oder anderweitig Schaden anrichten kann. Bei Verstoß drohen dem Verlader und Fahrer Bußgelder. Je nach Schaden können auch weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden. Immer noch werden in Autohäusern Sommer-/Winterräder ohne Sicherung im Kofferraum oder auch auf der Rücksitzbank verladen. Verantwortlich im Schadensfall ist hier der Verlader: in diesem Fall das Autohaus! Um der Haftung zu entgehen hilft nur das konsequente Anbringen von Sicherungsnetzen oder -gurten. Hat der Kunde keine Sicherung im Fahrzeug, so kann und sollte die Gelegenheit genutzt und dem Kunden eine solche verkauft werden.
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